Weiterbildungsordnung 2019

Weiterbildungsordnung (WBO) 2019 für die Tierärzte in Bayern vom 28.11.2019, in Kraft getreten am 01.03.2020 (Beilage zum DTBl. 03/2020), zuletzt geändert am 15.05.2024.

Diese WBO und die zugehörigen Richtlinien und Dokumentationsbögen sind bindend für alle Tierärztinnen und Tierärzte, die ihre Weiterbildung neu beginnen oder seit dem 01.03.2020 begonnen haben. Bei vorherigem Beginn der Weiterbildung siehe unter WBO 2003

Im Allgemeinen WBO-Teil finden Sie viele wichtige Informationen und Regelungen, die unabhängig vom gewählten Weiterbildungsgang gelten. Bitten lesen und beachten Sie insbesondere § 5 WBO zu Art, Inhalt, Dauer und zeitlichem Ablauf der Weiterbildung!

Die WBO 2019

Vor Beginn der Weiterbildung - bitte Anzeigepflicht beachten

Die WBO 2019 (bindend bei Beginn der Weiterbildung seit dem 01.03.2020) schreibt  vor, dass die Weiterbildung grundsätzlich vor Beginn bei der BLTK anzuzeigen ist.

Wenn Sie die Weiterbildung vor dem 01.03.2020 begonnen haben und nach  der WBO 2003 zu Ende führen, brauchen Sie diese nicht anzumelden. Nur, wenn Sie auf die WBO 2019 wechseln möchten, senden Sie uns bitte das Anzeigeformular mit einem entsprechenden Hinweis bei "Anmerkungen".

Änderungen der WBO 2019

Die WBO wurde seit ihrem Inkrafttreten immer wieder geändert und angepasst.

Allgemeiner Teil

Der Allgemeine Teil der WBO 2019 gilt für alle Tierärztinnen und Tierärzte in Bayern, die ihre Weiterbildung nach dem 01.03.2020 begonnen haben bzw. neu beginnnen, und für Tierärztinnen und Tierärzte, die von der WBO 2003 auf die WBO 2019 gewechelt haben bzw. wechseln.

Fachtierarzt / Teilgebiet

Die Tierärztinnen und Tierärzte können sich in den in Anlage I aufgeführten Gebieten und Teilgebieten weiterbilden.

Zusatzbezeichnung

Die Bereiche zur Erlangung des Rechts zum Führen einer Zusatzbezeichnung sind in Anlage II aufgeführt.

FAQs Weiterbildung

Wir haben für Sie die häufigsten Fragen und Antworten zur tierärztlichen Weiterbildung in Bayern zusammengestellt, z. B. 

  • Beginn der Weiterbildung - was ist besonders zu beachten?
  • Anzeige- und Meldepflichten in Zusammenhang mit der Weiterbildung
  • Übergangsbestimmungen und Übergangsfristen
    u.v.m.
Muster und Hinweise

Hier finden Sie Muster und Hinweise für

  • Weiterbildungszeugnis
  • Falldiskussionen
  • Fachbezogene Dokumentationsvorgaben
  • Leistungskatalog - Musterfälle
  • Tabellarische Verlaufsprotokolle