Tierärztliche Bezirksverbände (TBV)
Die Tierärztlichen Bezirksverbände (TBVe) sind zusammen mit der Bayerischen Landestierärztekammer (BLTK) die Berufsvertretung der Tierärztinnen und Tierärzte in Bayern. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Alle zur Berufsausübung berechtigten Tierärztinnen und Tierärzte, die in Bayern tierärztlich tätig sind oder, ohne tierärztlich tätig zu sein, in Bayern ihren Hauptwohnsitz im Sinne des Melderechts haben, sind Pflichtmitglieder des jeweiligen örtlichen Bezirksverbandes.
Für Tierhalterinnen und Tierhalter sind die TBVe der erste Ansprechpartner.
Die sieben TBVe in Bayern
Tierärztlicher Bezirksverband Oberbayern
Vorsitzende: Dr. Sue Chandraratne
Implerstr. 55, 81371 München
Telefon 089 296821
E-Mail info@tbv-obb.de
Sprechzeiten:
Mittwoch von 13:00 bis 16:00 Uhr
Tierärztlicher Bezirksverband Niederbayern
Vorsitzende: Dr. Gabriele Götz
Graben 54, 94065 Waldkirchen
Telefon 08581 920150
E-Mail tbvniederbayern@gmx.de
Tierärztlicher Bezirksverband Oberpfalz
Vorsitzender: Tobias Guggenmos
Am Kalvarienberg 23, 92274 Gebenbach
Telefon 09622 719391
E-Mail info@tbv-oberpfalz.de
Bürozeiten der Geschäftsstelle:
Dienstag von 15.30 bis 17.00 Uhr, Freitag von 10.30 bis 12.00 Uhr
Außerhalb der Bürozeiten erreichen Sie uns per E-Mail oder sprechen Sie auf die Mailbox (Rückruf).
Tierärztlicher Bezirksverband Oberfranken
Vorsitzende: Dr. Anabel Mommer
c/o Tierärztliches Fachzentrum Bayreuth
Spitzwegstraße 55, 95447 Bayreuth
Telefon 0160-120 88 22
E-Mail info@tbvoberfranken.de
Tierärztlicher Bezirksverband Mittelfranken
Vorsitzende: Dr. Tanja Wagner
Schwabacher Str. 170, 90763 Fürth
Telefon 0911 974-1482
Tierärztlicher Bezirksverband Unterfranken
Vorsitzende: Dr. Gudrun Hagmayer
Brunnenstr. 12, 97535 Wasserlosen
Telefon 0171 9662541
E-Mail info@tbv-unterfranken.de
Tierärztlicher Bezirksverband Schwaben
Vorsitzender: Dr. Georg Weinhart
Franz-Schmid-Str. 26, 97616 Marktoberdorf
Telefon 0171 9360047
E-Mail vorstand@tbv-schwaben.de
Aufgaben
Die Tierärztlichen Bezirksverbände sind die ersten Ansprechpartner für Tierhalterinnen und Tierhalter.
Die Bezirksverbände haben zusammen mit der Kammer die Aufgabe, im Rahmen der Gesetze innerhalb ihrer Bereiche die beruflichen Belange der Tierärzte wahrzunehmen, die Erfüllung der tierärztlichen Berufspflichten zu überwachen, die tierärztliche Fortbildung zu fördern und bei Wohlfahrtseinrichtungen für Tierärzte und deren Angehörige sowie in der öffentlichen Gesundheitspflege mitzuwirken. Die Bezirksverbände haben ferner die Aufgabe, für ein gedeihliches Verhältnis innerhalb der Tierärzte zu sorgen.
Außerdem sind die Tierärztlichen Bezirksverbände berechtigt, innerhalb ihres Aufgabenbereichs Anfragen, Vorstellungen und Anträge an Behörden zu richten. Sie sind darüber hinaus verpflichtet, Anfragen von Behörden zu beantworten und auf deren Verlangen Gutachten zu erstellen.
Zu den Kernaufgaben der Tierärztlichen Bezirksverbände gehört die Durchführung der berufsaufsichtlichen Verfahren nach dem Heilberufe-Kammergesetz:
- Vermittlungsverfahren: Die Tierärztlichen Bezirksverbände führen Vermittlungsverfahren zwischen Tierärzten sowie zwischen Tierärzten und Nichttierärzten und wirken somit bei der Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der tierärztlichen Tätigkeit ergeben, mit.
- Rügeverfahren: Die Tierärztlichen Bezirksverbände überwachen die Einhaltung der Berufspflichten, wie z. B. die Einhaltung der GOT und der Fortbildungspflicht. Bei Verstößen gegen die Berufsordnung können sie das Mitglied rügen und eine Geldbuße verhängen.
- Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens: Sollte eine Rüge zur Ahndung nicht ausreichen oder der Tierarzt das beanstandete Verhalten trotz Rüge fortsetzen, beantragen die Vorstände der Tierärztlichen Bezirksverbände außerdem die Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens.