Tierkrankheiten und Tierseuchen
Externe Links
Umfangreiche Informationen zu Tierkrankheiten bieten u.a. auf folgende Websites:
Externe Links
Anbieter | Beschreibung | Link |
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Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) | Informationen zu Tierseuchen, Virusinfektionen, Bakterielle- und Pilzinfektionen, Parasitosen, Zoonosen | |
Bundeministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) | Informationen über vorkommende Tierseuchen und Tierkrankheiten, wie zum Beispiel die Schweinepest, das Schmallenberg-Virus, die Blauzungenkrankheit, Scrapie, BSE oder die Aviäre Influenza (Geflügelpest, "Vogelgrippe"). Die Seite bietet außerdem einen Überblick über die wichtigsten Vorschriften und Maßnahmen. | https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/ |
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) | Informationen zur staatliche Tierseuchenbekämpfung |
https://www.stmuv.bayern.de/themen/tiergesundheit_tierschutz/tiergesundheit/krankheiten/ |
Bayerische Tierseuchenkasse (TSK) | Die BTSK leistet Entschädigungen und Beihilfen bei Tierverlusten durch anzeigepflichtige Tierseuchen, unterstützt Maßnahmen zur Bekämpfung übertragbarer Tierkrankheiten und fördert die Vorsorge zur Gesunderhaltung von Tierbeständen in Bayern. | |
Friedrich-Loeffler-Institut FLI | Informationen zur Tierseuchenlage in Deutschland, Gefahrenmeldungen zu Tierseuchen im Radar Bulletin | |
Kreisverwaltungsbehörden (KVB) - Veterinärämter in Bayern im BayernPortal | Bei der Prävention bzw. Bekämpfung von Tierseuchen sind die KVB für viele Aufgaben originär zuständig. |
Blauzungenkrankheit - Impfung gegen BTV-3
Schreiben des StMUV vom 14.06.2024
Das Bayerische Staatsministeriium für Umwelt und Verbraucherschutz weist mit Schreiben vom 14.06.2024 auf das BTV-Geschehen hin und wirbt um den Einsatz der verfügbaren BTV-3 Impfstoffe, da die Erfahrungen aus den bisherigen Blauzungengeschehen in Deutschland eindrucksvoll gezeigt haben, dass die Impfung ein nachhaltig wirksames Instrument für die erfolgreiche Bekämpfung der Blauzungenkrankheit ist.
Das BTV-3 Geschehen breitet sich in Deutschland weiterhin aus. Bislang sind insgesamt rund 100 Fälle in den Bundesländern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz aufgetreten. Aufgrund des am 13.06.2024 gemeldeten Ausbruchs im Oberbergischen Kreis in Nordrhein-Westfalen ist das Geschehen bis auf ca. 160 km an Bayern herangerückt. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Ausbreitungstendenz und der ausgeprägten klinischen Symptomatik bei infizierten Tieren, mit massivem Milchleistungsrückgang und einer Todesrate von bis zu 30 % bei Schafen, waren sich Bund und Länder darüber einig, die Anwendung von BTV-3 Impfstoffen schnellstmöglich durch eine Eilverordnung zu gestatten, was mit der Veröffentlichung der BTV-3 Impfgestattungsverordnung erreicht wurde. Das StMUV hat seinerseits bereits die Kreisverwaltungsbehörden angewiesen, die für die Impfung erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Das StMUV teilt weiter mit, dass die BTSK für genehmigte Impfungen gegen BTV-3 eine Beihilfe in Höhe von 1,00 € pro Impfung gewährt. Bayern gilt weiterhin als seuchenfrei in Bezug auf die Blauzungenkrankheit. Im Falle einer weiteren Ausbreitung des Seuchengeschehens, kann allerdings die Einrichtung weiträumiger BT-Restriktionszonen in Bayern erforderlich werden, die mit Verbringungsbeschränkungen für empfängliche Tiere einhergehen. Das EU-Recht sieht vor, dass gegen BTV geimpfte Tiere grundsätzlich aus BT-Restriktionszonen in freie Gebiete verbracht werden können. Derzeit klärt das BMEL mit der EU-Kommission, ob diese Regelung auch im vorliegenden Fall gelte.
Status-Untersuchungen Afrikanische Schweinepest (ASP): ASP-Früherkennungsprogramm
Informationen, Checklisten, Anleitungen u.v.m. zur Afrikanischen Schweinpest finden Sie auf der Seite des LGL.
06.03.2024 Informationen aus der Sitzung des Landesausschusses der Bayerischen Tierseuchenkasse am 06.03.2024 (Teilnehmer der BLTK: Dr. Iris Fuchs, Dr. Peter Schieber):
ASP-Statusuntersuchung: Verlängerung der Laufzeit des Projektes bis 31.03.2025
Die Laufzeit des Projektes wurde bis 31. März 2025 verlängert. Die praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzte, die schweinhaltende Betriebe betreuen, werden gebeten das "Freiwillige Verfahren Status-Untersuchung ASP" zu bewerben.
Anwendung der Rinder-Salmonellose-Verordnung (RindSalmV) in Bayern ausgesetzt
Pressemitteilung des StMVU vom 06.03.2024 (https://www.stmuv.bayern.de/aktuell/presse/detailansicht.htm?ID=A%2Bs3RgSTi2QGZG1saXDPjA%3D%3D)
Die Anwendung der Rinder-Salmonellose-Verordnung (RindSalmV) wird in Bayern ab heute ausgesetzt. Das hat das Bayerische Umweltministerium veranlasst und die Veterinärbehörden entsprechend informiert. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu heute in München: "Wir wollen in Bayern weniger Bürokratie bei gleichbleibend hohem Tiergesundheitsniveau. Deshalb gehen wir in Bayern einen einfachen und unbürokratischen Weg. Wir entlasten die bayerischen Landwirte an den Stellen, an denen es möglich ist. Gleichzeitig stärken wir den Wirtschaftsstandort in Bayern. Dabei halten wir uns konsequent an das EU-Tiergesundheitsrecht und setzen auf die Eigenverantwortung der Landwirtschaft. Das sehr hohe Tiergesundheitsniveau in Bayern wird dabei nicht angetastet." Nach Auffassung des Umweltministeriums sind die nationalen Vorschriften nicht mit dem EU-Tiergesundheitsrecht vereinbar.
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