Tierkrankheiten und Tierseuchen

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Umfangreiche Informationen zu Tierkrankheiten bieten u.a. auf folgende Websites:

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Auswahl von Anbietern zu Informationen über Tierkrankheiten und Tierseuchen

Anbieter Beschreibung Link

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)

Informationen zu Tierseuchen, Virusinfektionen, Bakterielle- und Pilzinfektionen, Parasitosen, Zoonosen

https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/

Bundeministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Informationen über vorkommende Tierseuchen und Tierkrankheiten, wie zum Beispiel die Schweinepest, das Schmallenberg-Virus, die Blauzungenkrankheit, Scrapie, BSE oder die Aviäre Influenza (Geflügelpest, "Vogelgrippe"). Die Seite bietet außerdem einen Überblick über die wichtigsten Vorschriften und Maßnahmen.

https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)

Informationen zur staatliche Tierseuchenbekämpfung

https://www.stmuv.bayern.de/themen/tiergesundheit_tierschutz/tiergesundheit/krankheiten/ 

Bayerische Tierseuchenkasse (TSK)

Die BTSK leistet Entschädigungen und Beihilfen bei Tierverlusten durch anzeigepflichtige Tierseuchen, unterstützt Maßnahmen zur Bekämpfung übertragbarer Tierkrankheiten und fördert die Vorsorge zur Gesunderhaltung von Tierbeständen in Bayern. 

https://btsk.de/ 

https://btsk.de/hoftieraerzte/

Friedrich-Loeffler-Institut FLI
Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit

Informationen zur Tierseuchenlage in Deutschland, Gefahrenmeldungen zu Tierseuchen im  Radar Bulletin

https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/ 

Kreisverwaltungsbehörden (KVB) - Veterinärämter in Bayern im BayernPortal

Bei der Prävention bzw. Bekämpfung von Tierseuchen sind die KVB für viele Aufgaben originär zuständig.

https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/46108105648 

Pest der kleinen Wiederkäuer (PPR)

Am 27.01.2025 wurde die Pest der kleinen Wiederkäuer in Ungarn nahe der Grenze zu Slowenien festgestellt.

Dabei handelt es sich offenbar um Tiere, die aus Rumänien nach Ungarn verbracht wurden. Ungarn hat die entsprechenden Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet und Seuchenbekämpfungsmaßnahmen ergriffen. Auch Slowenien hat eine Überwachungszone aufgrund des grenznahen Auftretens eingerichtet.

Bis zum 31.01.2025 wurden in Ungarn insgesamt 3 Fälle von PPR nachgewiesen.

Bei Schafen aus Rumänien, die zu einem niederösterreichischen Schlachthof transportiert wurden,  sind einige Tiere positiv auf "PPR" getestet worden.

Aufgrund des Ausbruchs der Pest der kleinen Wiederkäuer in Ungarn, nur 24 Kilometer hinter der österreichischen Grenze entfernt, hat Österreich ein Importverbot von kleinen Wiederkäuern aus Rumänien und Ungarn verhängt.

Mehr Informationen zur PPR

https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/tierseuchen_tierkrankheiten/wiederkauer/pest_der_kleinen_wiederkauer/pest-der-kleinen-wiederkauer-230146.html


Status-Untersuchungen Afrikanische Schweinepest (ASP): ASP-Früherkennungsprogramm

Informationen, Checklisten, Anleitungen u.v.m. zur Afrikanischen Schweinpest finden Sie auf der Seite des LGL.

https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/asp/asp_statusuntersuchung.htm

 

06.03.2024 Informationen aus der Sitzung des Landesausschusses der Bayerischen Tierseuchenkasse am 06.03.2024 (Teilnehmer der BLTK: Dr. Iris Fuchs, Dr. Peter Schieber):

ASP-Statusuntersuchung: Verlängerung der Laufzeit des Projektes bis 31.03.2025

Die Laufzeit des Projektes wurde bis 31. März 2025 verlängert. Die praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzte, die schweinhaltende Betriebe betreuen, werden gebeten das "Freiwillige Verfahren Status-Untersuchung ASP" zu bewerben.


Anwendung der Rinder-Salmonellose-Verordnung (RindSalmV) in Bayern ausgesetzt

Pressemitteilung des StMVU vom 06.03.2024 (https://www.stmuv.bayern.de/aktuell/presse/detailansicht.htm?ID=A%2Bs3RgSTi2QGZG1saXDPjA%3D%3D)

Die Anwendung der Rinder-Salmonellose-Verordnung (RindSalmV) wird in Bayern ab heute ausgesetzt. Das hat das Bayerische Umweltministerium veranlasst und die Veterinärbehörden entsprechend informiert. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu heute in München: "Wir wollen in Bayern weniger Bürokratie bei gleichbleibend hohem Tiergesundheitsniveau. Deshalb gehen wir in Bayern einen einfachen und unbürokratischen Weg. Wir entlasten die bayerischen Landwirte an den Stellen, an denen es möglich ist. Gleichzeitig stärken wir den Wirtschaftsstandort in Bayern. Dabei halten wir uns konsequent an das EU-Tiergesundheitsrecht und setzen auf die Eigenverantwortung der Landwirtschaft. Das sehr hohe Tiergesundheitsniveau in Bayern wird dabei nicht angetastet." Nach Auffassung des Umweltministeriums sind die nationalen Vorschriften nicht mit dem EU-Tiergesundheitsrecht vereinbar.

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