Lehrplanrichtlinien für die Berufsschulen
Der Lehrplan
Grundlage für den berufsbezogenen Unterricht in der Berufsschule ist der Rahmenlehrplan. Rahmenlehrplan und Ausbildungsordnung sind im Hinblick auf die Ausbildungsinhalte und den Zeitpunkt ihrer Vermittlung in Betrieb und Berufsschule aufeinander abgestimmt.
Unter Zugrundelegung des Rahmenlehrplans hat das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus die Lehrplanrichtlinien für die Berufsschule mit Fachklassen für Tiermedizinische Fachangestellte für die Unterrichtsfächer „Betriebsorganisations- und Verwaltungsprozesse“ und „Behandlungsassistenz“ erlassen.