Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT)

Den praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzten stehen für ihre Berufstätigkeit Gebühren nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), einer bundesweit gültigen Rechtsvorschrift, zu. Alle niedergelassenen Tierärztinnen und Tierärzte sind gesetzlich verpflichtet, die (Mindest-)sätze der GOT einzuhalten.

Die neue GOT ist seit 14.11.2022 gültig.

GOT zum Download

Die Dechra Veterinary Products Deutschland GmbH bietet die neue Gebührenordnung (GOT) für Tierärztinnen und Tierärzte (gültig ab 22.11.2022) wieder als übersichtliche Broschüre zum Download an.

GOT auf https://www.dechra.de/got 

Hausbesuchsgebühr bei Pferden - Klarstellung der BKT zur Handhabung der GOT

BTK 23.01.2023: 

Wir bitten Sie um Beachtung der Klarstellung der Bundestierärztekammer (BTK) zur Handhabung der GOT bei Hausbesuchsgebühr bei Pferden. Anlass war ein Artikel in der Zeitschrift St. Georg.

Stellungnahme der BTK auf https://www.bundestieraerztekammer.de/ 

Notdienstgebühr - Änderungen zum 14.02.2020

Die vierte Verordnung zur Änderung der GOT trat am 14.02.2020 in Kraft. Die wichtigsten Änderungen zum 14.02.2020:

  • Für Leistungen während des Notdienstes wurde eine Notdienstgebühr in Höhe von 50,00 € (zuzüglich gültige MwSt) eingeführt, und für Leistungen, die während des Notdienstes erbracht werden, ist mindestens der zweifache Gebührensatz zu berechnen;
  • Zusätzlich wird die Möglichkeit eingeräumt, in Abhängigkeit vom Aufwand für Leistungen während des Notdienstes bis zum vierfachen Gebührensatz abrechnen zu können;
  • Die Nachtzeit beginnt bereits um 18.00 Uhr (bisher: 19.00 Uhr) eines Tages und endet um 8.00 Uhr (bisher 7.00 Uhr) des Folgetages;
  • Der Beginn des Wochenendes wird von Samstag 13.00 Uhr auf Freitag 18.00 Uhr verschoben;
  • Das Wegegeld, das bei Besuchen beim Tierhalter anfällt, wird vereinheitlicht und angepasst und beträgt nun 3,50 € pro Doppelkilometer, mindestens jedoch 13,00 €.