Die BLTK: Zuständige Stelle für die Ausbildung

Die Bayerische Landestierärztekammer (BLTK) ist zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung der Berufsausbildung zum Tiermedizinischen Fachangestellten / zur Tiermedizinischen Fachangestellten (TFA) in Bayern.

Die Zuständigkeit ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.

Für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsdienstberufe sind jeweils für ihren Bereich die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammern zuständige Stelle im Sinne dieses Gesetzes. (§ 71,  Abs. 6 BBiG)

Die Aufgaben der Kammer umfassen neben der Überprüfung und Eintragung der Ausbildungsverträge und der Organisation der Zwischen- und Abschlussprüfungen vor allem die Beratung aller an der Berufsausbildung beteiligten Personen sowie die Überwachung der Berufsausbildungsverhältnisse.

Aufgaben der Kammer

  • Zuständig für die Berufliche Bildung (Berufsausbildungsvorbereitung, Ausbildung, Umschulung) der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsdienstberufe, hier Tiermedizinische Fachangestellte (§ 71 BBiG)
  • Prüfung der Ausbildungsverträge (§§ 10 ff BBiG)
  • Führung des Verzeichnisses der Ausbildungsverhältnisse (Eintragen, Ändern, Löschen der Ausbildungsverträge) (§§ 34, 35 BBiG)
  • Prüfung der Eignung der Ausbildungsstätte (§ 27 BBiG)
  • Prüfung der Eignung von Ausbildenden und Ausbildern oder Ausbilderinnen (§§ 28 – 30  BBiG)
  • Überwachung der Eignung (§§ 32 und 33 BBiG)
  • Überwachung der Ausbildung (§ 76 BBiG)
  • Beratung der an der Berufsausbildung beteiligten Personen (§ 76 BBiG)
  • Verkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit (§ 8 BBiG)
  • Anrechnung beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungsdauer (§ 7 BBiG)
  • Prüfungswesen / Organisation und Durchführung der Zwischenprüfungenà 48 BBiG und der Abschlussprüfungen (§§ 37 ff BBiG)
  • Aufstiegsfortbildung (§§ 53 – 57 BBiG)
  • Auskunftspflicht zur Erhebung der jährlichen Bundesstatistik (§ 88 BBiG)
  • Anerkennung von ausländischen Abschlüssen und Gleichstellung von Zeugnissen, BQFG

Referat Ausbildung TFA - Ihr Ansprechpartner rund um die Ausbildung

Wir sind Ansprechpartner für Auszubildende und Ausbildende für den Ausbildungsberuf Tiermedizinische Fachangstellte in Bayern.

Ausbildung Tiermedizinische Fachangestellte (TFA)

Allgemeine Fragen, Ausbildungsverträge, Verkürzung und Verlängerung der Ausbildungsdauer, Teilzeitausbildung, Wechsel des Ausbildungsbetriebes, Zwischen- und Abschlussprüfungen, Anerkennung von ausländischen Abschlüssen:
Telefon: 089 219908-18 (Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr)
E-Mail: tfa-ausbildung@bltk.de
Website: bltk.de/TFA