Änderung von Mitgliedsdaten

Änderungen Ihrer Adresse, Tätigkeit oder Dienstanschrift können Sie schnell und unkompliziert im Mitgliederbereich "Meine Daten" mitteilen.

Loggen Sie sich bitte ein, tragen Sie Ihre Änderungen ein und klicken Sie auf "Absenden". Nach Prüfung und Bearbeitung in der Mitgliederverwaltung sowie Änderung in der zentralen Mitgliederdatenbank erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Falls wir noch weitere Unterlagen benötigen, melden wir uns bei Ihnen.

  • Änderung von Mitgliedsdaten (Adresse, Tätigkeit, Dienstanschrift)
  • Änderung des Namens: amtliches Dokument Ihrer Namensänderung in Kopie an die BLTK
  •  Bekanntgabe der Niederlassung: Meldung "Art der Tätigkeit" (ausfüllbares PDF-Formular)
  •  Praxisübergabe / Praxisübernahme
    • Meldung "Art der Tätigkeit" (ausfüllbares PDF-Formular)
      und
    • formlose schriftlich Mitteilung zum früheren und künftigen Praxisinhaber.
      Bei einer Gemeinschaftspraxis bitte alle früheren und künftigen Teilhaber angeben. 
    • Bitte beachten Sie: Die Meldung "Art der Tätigkeit" muss der Übergeber sowie der neue Inhaber ausgefüllt an uns senden.

Meldepflicht: Bitte melden Sie sich an!

§ 2 Abs. 1 der Meldeordnung:

Jeder Tierarzt hat sich unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Aufnahme seiner tierärztlichen Berufsausübung in Bayern, oder, sofern er den tierärztlichen Beruf nicht ausübt, innerhalb eines Monats nach Begründung des Hauptwohnsitzes im Sinne des Melderechts in Bayern über die Geschäftsstelle der Bayerischen Landestierärztekammer bei dem für ihn zuständigen Bezirksverband und dem Veterinäramt anzumelden.

  • Informieren Sie Ihre Angestellten!
    § 2 Abs. 2 der Meldeordnung: Der niedergelassene Tierarzt hat die in seiner Praxis angestellten Tierärzte auf ihre Meldepflicht nach Abs. 1 hinzuweisen.
  • Nutzen Sie den Meldebogen! 
    § 3 Abs. 1 der Meldeordnung: Bitte übermitteln Sie Ihre Pflichtangaben per Formular Neuanmeldung →
  • Auch Änderungen müssen gemeldet werden! 
    § 4 der Meldeordnung: Bitte melden Sie auch Änderungen, z.B. Namen, Dienstadresse etc. per Formular oder im Mitgliederbereich.
  • Beendigung der tierärztlichen Tätigkeit ist meldepflichtig! 
    § 7 der Meldeordnung: Die Mitgliedschaft endet mit der Verlegung der tierärztlichen Tätigkeit oder, falls eine solche nicht ausgeübt wird, mit der Verlegung des Hauptwohnsitzes im Sinne des Melderechts aus dem Bereich des Tierärztlichen Bezirksverbandes oder bei Aufgabe der tierärztlichen Tätigkeit.
  • Folgen bei Verstoß gegen die Meldepflichten! 
    Bitte kommen Sie zur Vermeidung von Sanktionen der Meldepflicht nach! Bei der Verletzung von Anzeige- und Meldepflichten kann die Erfüllung der Melde- und Anzeigepflicht durch Verwaltungsakt angeordnet werden und es kann auch ein Zwangsgeld bis zu 5.000,00 Euro festgesetzt werden. Die Erfüllung der Meldeordnung gehört auch zu den tierärztlichen Berufspflichten und bei schuldhafter Verletzung der Melde- und Anzeigepflichten kann der Vorstand des zuständigen Tierärztlichen Bezirksverbandes berufsaufsichtliche Maßnahmen ergreifen.

Veröffentlichung von Geburtstagen im DtBL

Geburtstage dürfen laut Datenschutz-Recht nur mit Ihrer Einwilligung veröffentlich werden.

Um Geburtstage (60, 65, 70, 75 und ab dem 80. Geburtstag jeder folgende Geburtstag) im Deutschen Tierärzteblatt (DtBL) veröffentlichen zu dürfen, benötigen wir dafür Ihre unterschriebene Einverständniserklärung.

Bitte senden Sie uns das ausgefüllte und unterschriebene Formular per Post, Fax oder E-Mail.

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