Tierarztausweis

Antrag auf Ausstellung eines Tierarztausweises

Mitglieder der Tierärztlichen Bezirksverbände (TBV) in Bayern können den Tierarztausweis beantragen. Der Tierarztausweis ist ein personenbezogener Sichtausweis im Scheckkarten-Format und dient als Ausweis für den veterinärmedizinischen Beruf. Der Ausweis ist nur in Verbindung mit einem Identitätsnachweis, der ein Lichtbild enthält (Personalausweis, Führerschein, etc.) anerkannt.

Der Ausweis ist bundesweit unbefristet gültig. Falls nur eine Erlaubnis zur vorübergehende Ausübung des tierärztlichen Berufes vorliegt, ist der Ausweis begrenzt gültig.

Bitte beachten Sie:
Die Tierarztausweise werden zentral durch die Bundestierärztekammer in Berlin hergestellt, so dass mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen ist.

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