Beantragung der Anerkennung eines ausländischen Weiterbildungsnachweises
Die Anerkennung von Weiterbildungen aus dem Gebiet der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder einem Staat, dem Deutschland und die EU einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben sowie die Anerkennung von Weiterbildung aus Drittstaaten ist in der Weiterbildungsordnung für die Tierärzte in Bayern in den §§ 11, 20 und 20 a festgelegt.
Für alle Anerkennungsverfahren ist grundsätzlich eine Mitgliedschaft bei der Bayerischen Landestierärztekammer notwendig.
Nähere Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie im Bayern-Portal: