Fortbildungspflicht
Welche Anforderungen gelten?
Die Berufsordnung für Tierärzte in Bayern verpflichtet seit 2011 alle Tierärztinnen und Tierärzte im Beruf sich fortzubilden. Es gelten folgende Anforderungen:
Für Tierärztinnnen und Tierärzte | Anzahl anerkannte ATF-Stunden in drei Jahren |
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im Beruf | 60 Stunden |
mit einer oder mehreren Zusatzbezeichnungen | 72 Stunden, davon mindestens 12 Stunden bereichsbezogen |
mit einem oder mehreren Fachtierarzttiteln | 84 Stunden, davon mindestens 24 Stunden gebietsbezogen |
mit Weiterbildungsermächtigung | 105 Stunden, davon mindestens 45 Stunden gebietsbezogen |
Die Einhaltung der allgemeinen Fortbildungspflicht ist seit 2014 nach Aufforderung durch die BLTK nachzuweisen. Eine unaufgeforderte Zusendung von Fortbildungsnachweisen ist nicht notwendig.
Erläuterungen zur Umsetzung der Fortbildungspflicht
- ATF-anerkannte Präsenzfortbildungen werden unbegrenzt anerkannt.
- ATF-anerkannte Nicht-Präsenz Fortbildungen, wie Online-Seminare oder e-learning Kurse werden unbegrenzt anerkannt.
- ATF-anerkannte Fortbildungen zu Praxismanagement, Betriebswirtschaft, Informationstechnologie sowie Zeitschriftenartikel mit ATF-anerkannter Lernerfolgskontrolle können zu insgesamt maximal 20 Stunden in drei Jahren angerechnet werden. Davon können maximal 4 Stunden/Jahr für ein Abonnement von ISI-gelisteten Fachzeitschriften anerkannt werden.
Institute for Scientific Information (ISI) - Clarivate Analytics https://mjl.clarivate.com/home
Sie wurden aufgefordert Ihre ATF-Nachweise zur Überprüfung der Fortbildungspflicht einzureichen?
Im Download-Bereich finden Sie die Excel-Datei "Fortbildungspflicht-2021-22-23".
- Laden Sie die Datei herunter und speichern Sie die Excel-Datei vor der Bearbeitung.
- Bitte füllen Sie die Excel-Liste aus und senden diese zusammen mit Ihren Teilnahmebescheinigungen (1 pdf pro Jahr, chronologisch sortiert) als E-Mail-Anhang an fortbildung@bltk.de
Alternativ können Sie die ausgefüllte Excel-Liste ausdrucken und Ihre Teilnahmebescheinigungen in Kopie auf dem Postweg senden an: Bayerische Landestierärztekammer - Referat Fortbildung - Bavariastr. 7 a, 80336 München
Vielen Dank!
Unterlagen zum Download
Fortbildungspflicht
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Fortbildungspflicht_ab_2023-07.pdf Kurzübersicht der Fortbildungspflicht innerhalb von 3 Jahren gemäß Berufsordnung für die Tierärzte in Bayern (Stand 07/2023) 401 KB
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Fortbildungspflicht_Uebersicht_gem_aktueller_Status_BLTK.pdf Übersicht der Fortbildungspflicht gemäß Berufsordnung für Tierärzte in Bayern - abhängig von aktuell gemeldeten beruflichen Status, tierärztlich tätig, Einkünfte 46 KB