Fortbildungspflicht

Welche Anforderungen gelten?

Die Berufsordnung für Tierärzte in Bayern verpflichtet seit 2011 alle Tierärztinnen und Tierärzte im Beruf sich fortzubilden. Es gelten folgende Anforderungen:

Nachweis der Fortbildungspflicht von ATF-anerkannten Stunden
Für Tierärztinnnen und Tierärzte Anzahl anerkannte ATF-Stunden in drei Jahren
im Beruf 60 Stunden
mit einer oder mehreren Zusatzbezeichnungen 72 Stunden, davon mindestens 12 Stunden bereichsbezogen
mit einem oder mehreren Fachtierarzttiteln 84 Stunden, davon mindestens 24 Stunden gebietsbezogen
mit Weiterbildungsermächtigung 105 Stunden, davon mindestens 45 Stunden gebietsbezogen

Die Einhaltung der allgemeinen Fortbildungspflicht ist seit 2014 nach Aufforderung durch die BLTK nachzuweisen. Eine unaufgeforderte Zusendung von Fortbildungsnachweisen ist nicht notwendig.

Erläuterungen zur Umsetzung der Fortbildungspflicht

  • ATF-anerkannte Präsenzfortbildungen werden unbegrenzt anerkannt.
  • ATF-anerkannte Nicht-Präsenz Fortbildungen, wie Online-Seminare oder e-learning Kurse werden unbegrenzt anerkannt. 
  • ATF-anerkannte Fortbildungen zu Praxismanagement, Betriebswirtschaft, Informationstechnologie sowie Zeitschriftenartikel mit ATF-anerkannter Lernerfolgskontrolle können zu insgesamt maximal 20 Stunden in drei Jahren angerechnet werden. Davon können maximal 4 Stunden/Jahr für ein Abonnement von ISI-gelisteten Fachzeitschriften anerkannt werden.

Institute for Scientific Information (ISI) - Clarivate Analytics https://mjl.clarivate.com/home

Sie wurden aufgefordert, Ihre ATF-Nachweise zur Überprüfung der Fortbildungspflicht einzureichen?

Im Download-Bereich finden Sie die Excel-Datei "Fortbildungspflicht-Meldung-Formblatt".

  1. Laden Sie die Datei herunter und speichern Sie die Excel-Datei vor der Bearbeitung.
  2. Bitte füllen Sie dann die Vorlagen vollständig aus und senden Sie die Datei vorab per E-Mail an fortbildung@bltk.de.
  3. Die ausgedruckten Seiten "Übersicht ATF-Stunden" und "Eingabe ATF-Bescheinigungen" senden Sie mit den Kopien Ihrer Fortbildungsnachweise an die BLTK.

Vielen Dank!

Unterlagen zum Download

Fortbildungspflicht