Versorgungswerk - Bayerische Ärzteversorgung

Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung

Die Bayerische Ärzteversorgung gewährt ihren Mitgliedern und deren Hinterbliebenen Leistungen in Form von Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung.

Anders als in einigen anderen Bundesländern gibt es in Bayern kein spezielles, über die Tierärztekammer verwaltetes Versorgungswerk: Die Bayerische Ärzteversorgung ist nicht nur zuständig für Ärzte und Zahnärzte, sondern auch für Tierärzte in Bayern sowie in Rheinland-Pfalz und im Saarland.

Mitgliedschaft kraft Gesetzes

Die Mitgliedschaft in der Bayerischen Ärzteversorgung besteht kraft Gesetzes (Pflichtmitgliedschaft), d.h. sie muss nicht beantragt oder vertraglich vereinbart werden. Mitglieder kraft Gesetzes sind alle nicht berufsunfähigen, zur Berufsausübung berechtigten Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, wenn sie im Zuständigkeitsbereich der Bayerischen Ärzteversorgung beruflich tätig sind.

Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tage, an dem die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft kraft Gesetzes eingetreten oder die Voraussetzung für eine früher vollzogene Befreiung weggefallen sind.

Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht (DRV)

Die Bayerische Versorgungskammer informiert auf ihrer Website dazu wie folgt:

Wenn Sie eine neue Stelle antreten, müssen Sie für die neu aufgenommene versicherungspflichtige Beschäftigung oder versicherungspflichtige selbständige Tätigkeit einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung stellen – unabhängig davon, ob diese zusätzlich zu einer bereits zuvor bestehenden Tätigkeit aufgenommen wird, kurzzeitig ausgeübt wird oder die einzige Beschäftigung ist. Dies gilt nicht für Niederlassungen in eigener Praxis. Selbständige Tätigkeiten sind nur in Ausnahmefällen betroffen, etwa, wenn sie ohne eigene Mitarbeiter überwiegend oder ausschließlich für einen Auftraggeber ausgeübt werden oder bei Lehrertätigkeiten auf Honorarbasis

Die Bayerische Ärzteversorgung informiert: Doppelbesteuerung der Rente - Vollständige nachgelagerte Besteuerung kommt 2058

05.04.2024:

Seit 2005 läuft der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung von Leistungen aus der Basisversorgung wie der Bayerischen Ärzteversorgung, 2040 sollte die Übergangsphase enden. Mit dem kürzlich verabschiedeten Wachstumschancengesetz wird der Zeitraum bis ins Jahr 2058 verlängert. Rückwirkend ab dem Jahr 2023 steigt der Besteuerungsanteil für jeden neuen Renteneintrittsjahrgang nur noch um 0,5 Prozentpunkte statt wie bisher um einen Prozentpunkt.

... weiterlesen (Information zum Download):

Mehr zum Thema

Informationen zu Mitgliedschaft, Versorgung, Befreiung, Beiträge, Fristen usw. für Mitglieder und Arbeitgeber:

Bayerische Ärzteversorgung auf www.bayerische-aerzteversorgung.de/

Informationen und Formulare zum Antrag auf Befreiung von Angestellten:

 www.bayerische-aerzteversorgung.de/Themen/Befreiung-Angestellte

Informationen zu den Kindererziehungszeiten:

www.bayerische-aerzteversorgung.de/Themen/Kindererziehungszeiten