Termine und Berichte aus der Vollversammlung

Kommende Termine:

Geplante Änderung der Verwaltungsgebührensatzung, der Berufsordnung (BOT) sowie der Weiterbildungsordnung (WBO) 2019 und der zugehörigen Richtlinien

Vor dem Erlass oder der Änderung von Regelungen, die die Ausübung des tierärztlichen Berufes beschränken, ist gemäß Art. 2 Abs. 5 HKaG, § 8 HeilBV i.V.m. Art. 8 der Richtlinie (EU) 218/958 die Öffentlichkeit zu beteiligen. Dabei ist in der Begründung der Regelung die Übereinstimmung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach den Kriterien des Art. 7 der Richtlinie (EU) 2018/958 zu erläutern.

Derzeit sind Änderungen der Verwaltungsgebührensatzung, der Berufsordnung für Tierärztinnen und Tierärzte in Bayern (BOT) sowie der Weiterbildungsordnung (WBO) 2019 und der zugehörigen Richtlinien geplant. Die Änderungen, die Begründungen und die Verhältnismäßigkeitsprüfungen finden sich in den Download-Dateien.

Die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit der Änderungen der BOT und der Verwaltungsgebührensatzung wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bereits in Aussicht gestellt. Es ist vorgesehen, über die WBO- und die Richtlinienänderung sowie die Änderungen der BOT und der Verwaltungsgebührensatzung bei der Vollversammlung der BLTK am 04.06.2025 in Bamberg abzustimmen.

Hiermit wird gemäß Art. 2 Abs. 5 HKaG Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Stellungnahme kann per Mail an kontakt@bltk.de oder postalisch an die Bayerische Landestierärztekammer, Bavariastr. 7a, 80336 München, erfolgen. Bitte geben Sie dabei Ihre Mitgliedsnummer an.

Fristende für die Stellungnahme ist der 03.06.2025.

Berichte aus der Vollversammlung

Die BLTK informiert Sie hier über die Beschlüsse ihrer Vollversammlung sowie das dazu ergangene Abstimmungsergebnis. Dies dient der Transparenz und der Nachvollziehbarkeit der berufspolitischen Ansätze und Ziele der Bayerischen Landestierärztekammer (BLTK).
Organe der Bayerischen Landestierärztekammer sind die Vollversammlung und der Vorstand. 50 gewählte Delegierte, das Präsidium und der Vorstand geben der BLTK ihr Gesicht und kümmern sich in den Vollversammlungen um die Belange ihres Berufsstandes.

Die rechtlichen Regelungen zur Vollversammlung finden sich in den §§ 3 ff. der Satzung der BLTK, §§  6 ff. der Geschäftsordnung und in den Art. 10 ff. i.V.m. Art. 51 Abs. 1 Bayerisches Heilberufekammergesetz (BayHKaG).  Die Vollversammlung hat dabei insbesondere zur Aufgabe über alle Themen, die ihr gesetzlich oder durch Satzung übertragen sind, sowie über die Regelungen der tierärztlichen Berufspflichten bzw. der tierärztlichen Weiterbildung zu entscheiden.

Die Teilnahme an den Vollversammlungen ist auch allen Mitgliedern der Tierärztlichen Bezirksverbände gestattet, sie haben jedoch kein Beratungs- und Stimmrecht (§ 5 Abs. 8 der Satzung der BLTK).

Welche Inhalte zur Verfügung gestellt werden, ist dabei an den bestehenden rechtlichen Vorschriften, insbesondere dem Datenschutz, zu messen. Dies wird entsprechend beachtet und jeder Vorgang wird individuell rechtlich bewertet.

Die Informationen zu den Vollversammlungen finden Sie hier nachfolgend chronologisch und thematisch aufbereitet.

BLTK-Vollversammlung am 15.05.2024

BLTK-Vollversammlung am 08.11.2023