Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Sozialer Arbeitsschutz
In der Berufswelt besitzt der soziale Arbeitsschutz einen besonderen Stellenwert und ist durch zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Richtlinien rechtlich verankert. Der soziale Arbeitsschutz soll Arbeitnehmer durch eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit vor Überlastungen und Gesundheitsschädigungen schützen. Auch werden insbesondere die Belange von besonders schutzbedürftigen Personengruppen berücksichtigt.
Unter den sozialen Arbeitsschutz fallen u.a. das Jugendarbeitsschutzgesetz, das Mutterschutzgesetz und das Arbeitszeitgesetz. Arbeitnehmer im Sinne dieser Gesetze sind Arbeiter, Angestellte und Auszubildende.
Diese Gesetze sind verbindlich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer!
Ihre Bestimmungen können auch im gegenseitigen Einvernehmen nicht außer Kraft gesetzt werden.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) schützt Kinder und Jugendliche vor Überforderung und Gefahren am Ausbildungs- und Arbeitsplatz.
Es regelt u.a.
- Höchstdauer der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit (§ 8 JArbSchG)
- Berufsschulbesuch (§ 9 JArbSchG)
- Ruhepausen (§ 11 JArbSchG)
- tägliche Freizeit (§ 13 JArbSchG)
- Nachtruhe (§ 14 JArbSchG)
- 5-Tage-Woche (§ 15 JArbSchG)
- Samstags-, Sonntags- und Feiertagsruhe (§§ 16 - 18 JArbSchG)