Approbation und Berufserlaubnis

Wofür brauche ich eine Approbation?

Wer nach einem Studium der Veterinärmedizin in Deutschland als Tierarzt arbeiten möchte, benötigt hierfür eine spezielle Berufszulassung - die Approbation. Diese erteilen in Bayern die Regierung von Oberbayern und die Regierung von Unterfranken.

Voraussetzungen

Die Approbation ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, die sich auf den erfolgreichen Studienabschluss, die persönliche und gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufs sowie ausreichende deutsche Sprachkenntnisse beziehen.

Zuständige Stellen in Bayern

Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen sowie Informationen zu den erforderlichen Unterlagen, Kosten, Fristen und Formulare finden Sie im BayernPortal:

 

  • Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in Bayern oder in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz

Tierärztinnen und Tierärzte können eine Approbation beantragen, wenn sie die tierärztliche Ausbildung in Bayern oder in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz abgeschlossen haben und in Bayern tierärztlich tätig werden wollen. 

https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/923768278204 

 

  • Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in einem Drittstaat

Tierärztinnen und Tierärzte können eine Approbation beantragen, wenn sie die tierärztliche Ausbildung außerhalb eines EU-Mitgliedstaates, eines EWR-Vertragsstaates oder der Schweiz abgeschlossen haben und in Bayern tierärztlich tätig werden wollen.

https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/971640615561

 

  • Beantragung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufes

Wenn Sie den tierärztlichen Beruf in der Bundesrepublik Deutschland ohne Approbation als Tierarzt/Tierärztin ausüben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/141879379205

Beratungsangebote zur Berufsanerkennung

Anbieter Beschreibung Link
Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung – Regierung von Mittelfranken Für ein erfolgreiches und schnelles Anerkennungsverfahren ist eine frühzeitige Beratung entscheidend. Die Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung (KuBB) unterstützt und berät Arbeitgeber und individuell anerkennungssuchende Personen bei der Anerkennung einer ausländischen Qualifikation. www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/berufsanerkennung/  
Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften – Regierung von Mittelfranken  In Bayern haben die Arbeitgeber auch künftig die Wahlmöglichkeit, das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bei der örtlichen Ausländerbehörde durchführen zu lassen. ww.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/zentrale_stelle_einwanderung_fachkraefte 
Make it in Germany – Das Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland  Informationen für Anerkennungssuchende, die sich noch nicht in Deutschland aufhalten. www.make-it-in-germany.com/de/ 
Anerkennung in Deutschland – Das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen  Sie möchten in Ihrem erlernten Beruf arbeiten? Hier erfahren Sie in 11 Sprachen, wie und wo Sie Ihren ausländischen Beruf anerkennen lassen können.  www.anerkennung-in-deutschland.de 
anabin - Das Infoportal zu ausländischen Berufsabschlüssen der Kultusministerkonferenz – Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen Die Datenbank stellt Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise bereit und unterstützt Behörden, Arbeitgeber und Privatpersonen, eine ausländische Qualifikation in das deutsche Bildungssystem einzustufen. https://anabin.kmk.org/anabin.html 
BQ - Portal - Das Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz Das BQ – Portal bietet umfassende Informationen zu ausländischen Berufsqualifikationen, die in Deutschland im Bereich der dualen Aus- und Fortbildungsberufe angesiedelt sind. https://www.bq-portal.de/ 

 

Verzicht auf die erteilte Approbation

Sie können auf die Approbation durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichten. Informationen zur zuständigen Stelle, den erforderlichen Unterlagen und zum Ablauf finden Sie im BayernPortal.

Mit der Rückgabe der Approbation endet die Mitgliedschaft in der Tierärztekammer.

https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/1381175337101