Teilzeitausbildung
Allgemeine Informationen zur Teilzeitausbildung von TFA
Die Berufsausbildung zur Tiermedizinischen Fachangestellen (TFA) kann in Teilzeit durchgeführt werden.
Die Vollzeitausbildung von TFA umfasst eine regelmäßige wöchentliche Ausbildungszeit von 40 Stunden.
Bei einer regelmäßigen wöchentlichen Ausbildungszeit von weniger als 40 Stunden handelt es sich um eine Teilzeitausbildung, die grundsätzlich zu einer Verlängerung der Ausbildungszeit führen kann.
Im Berufsausbildungsvertrag ist
- für die gesamte Ausbildungszeit oder
- für einen bestimmten Zeitraum der Berufsausbildung
die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit zu vereinbaren.
Die regelmäßige tägliche und wöchentliche Ausbildungszeit ist im Berufsausbildungsvertrag konkret anzugeben.
Ein wiederholter Wechsel von Teilzeit- und Vollzeitausbildung ist möglich.
Die Kürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit darf maximal 50 % betragen. Die tägliche Ausbildungszeit an einem Beschäftigungstag muss mindestens 4 Stunden bzw. die wöchentliche Ausbildungszeit insgesamt mindestens 20 Stunden betragen.
Bei einer Teilzeiberufsausbildung verlängert sich die Ausbildungsdauer von 3 Jahren entsprechend der Reduzierung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit, höchstens jedoch um das Eineinhalbfache der Ausbildungsdauer gemäß Ausbildungsverordnung, auf maximal 4,5 Jahre.
Eine Verlängerung der Ausbildung bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung (§ 8, Abs. 1 und 2 BBiG sowie § 21 Abs. 3 BBiG) ist hiervon nicht berührt.
Bereits eine geringfügige Verlängerung der Ausbildungsdauer kann eine Verschiebung des Prüfungstermins zur Folge haben!
Bereits eine gerinfügige Reduzierung der regelmäßigen wöchentlichen Ausbildungszeit von 40 Stunden auf 38 Stunden führt zu einer einmonatigen Verlängerung der Ausbildungsdauer. Dies kann eine Verschiebung des Prüfungstermins um ein halbes Jahr zur Folge haben.