Tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV)
Die Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) regelt den Umgang des Tierarztes mit Arzneimitteln, die zur Anwendung am Tier bestimmt sind vom Erwerb über Nachweispflichten bis hin zur Abgabe. Die Vorschrift enthält auch Bestimmungen für die Verschreibung durch Tierärzte.
Informationen und Hinweise
Anbieter | Beschreibung | Link |
---|---|---|
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) | Häufig gestellte Fragen zur Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) | https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierarzneimittel/faq_taehav |
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) | Umsetzung Antibiotikaminimierungsgesetz | |
Verbraucherportal Bayern | Beiträge zum Thema Tiergesundheit (u.A. Tierarzneimittel, Tierwohl, tierärztliche Hausapotheke, Tierseuchenbekämpfung) | https://www.vis.bayern.de/essen_trinken/tiergesundheit/index.htm |
Verbraucherportal Bayern | Anforderungskatalog für den Betreiber der tierärztlichen Hausapotheke | https://www.vis.bayern.de/essen_trinken/tiergesundheit/hausapotheke.htm |
Verbraucherportal Bayern | NEU 2023: Inspektion der tierärztlichen Hausapotheke (Formblatt zur Kontrolle) PDF-Datei | |
Veterinärämter über BayernPortal | Das Führen einer tierärztlichen Hausapotheke unterliegt der Anzeigepflicht gemäß § 79 des Gesetzes über den Verkehr mit Tierarzneimitteln und zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend Tierarzneimittel (Tierarzneimittelgesetz – TAMG) |