Tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV)

Die Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) regelt den Umgang des Tierarztes mit Arzneimitteln, die zur Anwendung am Tier bestimmt sind vom Erwerb über Nachweispflichten bis hin zur Abgabe. Die Vorschrift enthält auch Bestimmungen für die Verschreibung durch Tierärzte.

Informationen und Hinweise

Internetseiten zum Thema tierärztliche Hausapotheke (nicht vollständig)
Anbieter Beschreibung Link

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) 

Häufig gestellte Fragen zur Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV)

https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierarzneimittel/faq_taehav 

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) 

Umsetzung Antibiotikaminimierungsgesetz

https://www.antibiotika-tierhaltung.bayern.de/ 

Verbraucherportal Bayern

Beiträge zum Thema Tiergesundheit (u.A. Tierarzneimittel, Tierwohl, tierärztliche Hausapotheke, Tierseuchenbekämpfung)

https://www.vis.bayern.de/essen_trinken/tiergesundheit/index.htm

Verbraucherportal Bayern

Anforderungskatalog für den Betreiber der tierärztlichen Hausapotheke

https://www.vis.bayern.de/essen_trinken/tiergesundheit/hausapotheke.htm

Verbraucherportal Bayern

NEU 2023: Inspektion der tierärztlichen Hausapotheke (Formblatt zur Kontrolle) PDF-Datei

https://www.vis.bayern.de/essen_trinken/tiergesundheit/doc/neu2023/inspektion_tieraerztliche_hausapotheke.pdf

Veterinärämter über BayernPortal

Das Führen einer tierärztlichen Hausapotheke unterliegt der Anzeigepflicht gemäß § 79 des Gesetzes über den Verkehr mit Tierarzneimitteln und zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend Tierarzneimittel (Tierarzneimittelgesetz – TAMG)

https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/014646964425 

 

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