Tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV)
Die Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) regelt den Umgang des Tierarztes mit Arzneimitteln, die zur Anwendung am Tier bestimmt sind vom Erwerb über Nachweispflichten bis hin zur Abgabe. Die Vorschrift enthält auch Bestimmungen für die Verschreibung durch Tierärzte.
Tierarzneimittelrechtliche Regelungen für das Betreiben von Blutbanken in tierärztlichen Hausapotheken
25.09.2025
Anlässlich vermehrter Anfragen zu den tierarzneimittelrechtlichen Regelungen für die Herstellung und Lagerung von Blutprodukten im Sinne einer Blutbank in Tierkliniken bzw. Tierarztpraxen informiert das LGL in Abstimmung mit dem StMUV im Folgenden über die aktuelle diesbezügliche Rechtslage.
Die Herstellung, Lagerung und Anwendung von Blutprodukten in tierärztlichen Hausapotheken ist unter den folgenden Voraussetzungen erlaubnisfrei möglich:
- Das Blut wird bei der Herstellung keinem industriellen Prozess unterzogen.
- Bei der Herstellung werden die Regeln der pharmazeutischen Wissenschaft beachtet.
- Die Herstellung und Lagerung der Blutprodukte erfolgt ausschließlich zur eigenen Anwendung bei den in der herstellenden tierärztlichen Einrichtung (Tierklinik oder Tierarztpraxis) behandelten Tieren. Jegliche Abgabe an Dritte, auch an andere Tierkliniken/Praxen, würde eine Zulassungspflicht der Produkte sowie eine Erlaubnis für deren Herstellung nach sich ziehen.
Dies gilt gleichermaßen für zellhaltige (z. B. Vollblut, Erythrozytenkonzentrate sowie zellfreie (z. B. Plasma, Serum) Blutprodukte.
Das BVL hat auf seiner Website „Leitlinien zur Gewinnung, Lagerung, Transport und Verabreichung von Blut und Blutprodukten im Veterinärbereich“ veröffentlicht. Diese werden derzeit überarbeitet und an die neuen rechtlichen Grundlagen im Bereich der Tierarzneimittelzulassung angepasst. Siehe hierzu:
https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/05_Tierarzneimittel/Leitlinien_blutprodukte.html
Die Leitlinien stellen eine von Experten erstellte Zusammenfassung von fachlichen und wissenschaftlichen Erkenntnissen dar und richten sich vornehmlich an pharmazeutische Unternehmen.
Zeitnah sollen auch entsprechende FAQs auf der Website des LGL aufgenommen werden
https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierarzneimittel/faq_tierarzneimittelrecht.htm
Für Tierärztinnen und Tierärzte, die eine Blutbank unter den oben beschriebenen Voraussetzungen betreiben (ausschließlich eigene Anwendung in der herstellenden Einrichtung, keine Abgabe, kein industrieller Herstellungsprozess), können sie im Hinblick auf die Einhaltung der Regeln der pharmazeutischen Wissenschaft als Orientierung dienen, haben hier aber (auch nach Überarbeitung) lediglich Empfehlungscharakter.
Informationen und Hinweise
| Anbieter | Beschreibung | Link |
|---|---|---|
| Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) | Häufig gestellte Fragen zur Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) | https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierarzneimittel/faq_taehav |
| Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) | Umsetzung Antibiotikaminimierungsgesetz | https://www.antibiotika-tierhaltung.bayern.de/ |
| Verbraucherportal Bayern | Beiträge zum Thema Tiergesundheit (u.A. Tierarzneimittel, Tierwohl, tierärztliche Hausapotheke, Tierseuchenbekämpfung) | https://www.vis.bayern.de/essen_trinken/tiergesundheit/index.htm |
| Verbraucherportal Bayern | Anforderungskatalog für den Betreiber der tierärztlichen Hausapotheke | https://www.vis.bayern.de/essen_trinken/tiergesundheit/hausapotheke.htm |
| Verbraucherportal Bayern | NEU 2023: Inspektion der tierärztlichen Hausapotheke (Formblatt zur Kontrolle) PDF-Datei | https://www.vis.bayern.de/essen_trinken/tiergesundheit/doc/neu2023/inspektion_tieraerztliche_hausapotheke.pdf |
| Veterinärämter über BayernPortal | Das Führen einer tierärztlichen Hausapotheke unterliegt der Anzeigepflicht gemäß § 79 des Gesetzes über den Verkehr mit Tierarzneimitteln und zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend Tierarzneimittel (Tierarzneimittelgesetz – TAMG) | https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/014646964425 |