Das freiwillige Fortbildungszertifikat (FBZ) der BLTK

Was ist das freiwillige Fortbildungszertifikat?

Das freiwillige Fortbildungszertifikat der Bayerischen Landestierärztekammer ermöglicht es Ihnen, eine überdurchschnittlich hohe Fortbildungstätigkeit nach außen zu dokumentieren. 

Nach Erfüllung der Anforderungen und der Prüfung der eingereichten Unterlagen durch die Bayerische Landestierärztekammer erhalten Sie eine Urkunde und eine Plakette.

Eine Veröffentlichung im Deutschen Tierärzteblatt ist - mit Ihrer Zustimmung - möglich. 

Richtlinien für das freiwillige Fortbildungszertifikat

  • Die Ausstellung des freiwilligen Fortbildungszertifikates setzt seit 2011 die Einhaltung der Fortbildungspflicht mit den in der Berufsordnung festgesetzten Stundenzahlen voraus. 
  • Das freiwillige Fortbildungszertifikat wird auf Antrag ausgestellt, wenn der Tierarzt mindestens 20 Fortbildungsstunden zusätzlich pro Jahr nachweist als gemäß Berufsordnung gefordert ist.
  • Pflichtfortbildungen (StrlSchG, StrlSchV, SchHaltHygV) und Fortbildungen zu nicht veterinärmedizinisch-fachlichen Berufsfertigkeiten können bei den 20 Stunden pro Jahr, die für das freiwillige Fortbildungszertifikat zusätzlich zu erbringen sind, nicht berücksichtigt werden.
    Die Anrechnung auf die Stundenzahl, die die Fortbildungspflicht gemäß Berufsordnung fordert, ist jedoch gemäß der dafür geltenden Vorschriften möglich (siehe allgemeine Fortbildungspflicht). 
  • Literaturstudium wird anerkannt, sofern die in der Berufsordnung gesetzte Obergrenze nicht überschritten ist. 
  • Eigene Fachartikel und Hospitationen können weiterhin für das freiwillige Fortbildungszertifikat angerechnet werden.
  • Tierärzte werden für die Jahre, für die sie das freiwillige Fortbildungszertifikat erhalten, aus Prüfverfahren zur Einhaltung der Fortbildungspflicht ausgenommen.

Es gibt wahlweise das ein- und das dreijährige Fortbildungszertifikat (FBZ). Für das Fortbildungszertifikat gelten somit folgende Anforderungen:  

Welche Anforderungen müssen erfüllt werden?

Anzahl der notwendigen ATF-Stunden für den Erhalt eines Fortbildungszertifikates (FBZ)
Tierärztinnen und Tierärzte für 1-jähriges FBZ für 3-jähriges FBZ
ohne Berufsausübung 20 ATF-Stunden 60 ATF-Stunden
im Beruf 40 ATF-Stunden 120 ATF-Stunden
mit Zusatzbezeichnung 44 ATF-Stunden 132 ATF-Stunden
mit Fachtierarztbezeichnung 48 ATF-Stunden 144 ATF-Stunden
mit Weiterbildungsermächtigung 55 ATF-Stunden 165 ATF-Stunden

Unterlagen zum Download

Fortbildungszertifikat

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