Das freiwillige Fortbildungszertifikat (FBZ) der BLTK
Was ist das freiwillige Fortbildungszertifikat?
Das freiwillige Fortbildungszertifikat der Bayerischen Landestierärztekammer ermöglicht es Ihnen, eine überdurchschnittlich hohe Fortbildungstätigkeit nach außen zu dokumentieren.
Nach Erfüllung der Anforderungen und der Prüfung der eingereichten Unterlagen durch die Bayerische Landestierärztekammer erhalten Sie eine Urkunde und eine Plakette.
Eine Veröffentlichung im Deutschen Tierärzteblatt ist - mit Ihrer Zustimmung - möglich.
Richtlinien für das freiwillige Fortbildungszertifikat
- Die Ausstellung des freiwilligen Fortbildungszertifikates setzt seit 2011 die Einhaltung der Fortbildungspflicht mit den in der Berufsordnung festgesetzten Stundenzahlen voraus.
- Das freiwillige Fortbildungszertifikat wird auf Antrag ausgestellt, wenn der Tierarzt mindestens 20 Fortbildungsstunden zusätzlich pro Jahr nachweist als gemäß Berufsordnung gefordert ist.
- Pflichtfortbildungen (StrlSchG, StrlSchV, SchHaltHygV) und Fortbildungen zu nicht veterinärmedizinisch-fachlichen Berufsfertigkeiten können bei den 20 Stunden pro Jahr, die für das freiwillige Fortbildungszertifikat zusätzlich zu erbringen sind, nicht berücksichtigt werden.
Die Anrechnung auf die Stundenzahl, die die Fortbildungspflicht gemäß Berufsordnung fordert, ist jedoch gemäß der dafür geltenden Vorschriften möglich (siehe allgemeine Fortbildungspflicht). - Literaturstudium wird anerkannt, sofern die in der Berufsordnung gesetzte Obergrenze nicht überschritten ist.
- Eigene Fachartikel und Hospitationen können weiterhin für das freiwillige Fortbildungszertifikat angerechnet werden.
- Tierärzte werden für die Jahre, für die sie das freiwillige Fortbildungszertifikat erhalten, aus Prüfverfahren zur Einhaltung der Fortbildungspflicht ausgenommen.
Es gibt wahlweise das ein- und das dreijährige Fortbildungszertifikat (FBZ). Für das Fortbildungszertifikat gelten somit folgende Anforderungen:
Welche Anforderungen müssen erfüllt werden?
Tierärztinnen und Tierärzte | für 1-jähriges FBZ | für 3-jähriges FBZ |
---|---|---|
ohne Berufsausübung | 20 ATF-Stunden | 60 ATF-Stunden |
im Beruf | 40 ATF-Stunden | 120 ATF-Stunden |
mit Zusatzbezeichnung | 44 ATF-Stunden | 132 ATF-Stunden |
mit Fachtierarztbezeichnung | 48 ATF-Stunden | 144 ATF-Stunden |
mit Weiterbildungsermächtigung | 55 ATF-Stunden | 165 ATF-Stunden |
Unterlagen zum Download
Fortbildungszertifikat
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Fortbildungszertifikat_-pflicht_Tabelle_ab_2023-1Jahr.pdf Anforderungen zum Erwerb des Freiwilligen Fortbildungszertifikates der BLTK - Ein-Jahres-Zertifikat 19 KB
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Fortbildungszertifikat_-pflicht_Tabelle_ab_2023-3Jahre.pdf Anforderungen zum Erwerb des Freiwilligen Fortbildungszertifikates der BLTK - Drei-Jahres-Zertifikat 20 KB
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Fortbildungszertifikat_Antrag_ab202312.pdf Antrag auf Ausstellung des Freiwilligen Fortbildungszertifikates der BLTK 173 KB
Richtlinien zum freiwilligen Fortbildungszertifikat der BLTK
Berufsordnung für Tierärztinnen und Tierärzte in Bayern