Berufsbild und Berufsausbildung

Tiermedizinische Fachangestellte sind vorwiegend in Tierarztpraxen sowie Tierkliniken tätig. Sie werden auch in veterinärmedizinischen Laboratorien, Zoos, Tierheimen oder in der Tierhaltung eingesetzt. Darüber hinaus sind sie in der tiermedizinischen Forschung, der chemischen Industrie oder bei Institutionen und Organisationen des Gesundheits- und des Veterinärwesens beschäftigt.

Die Berufsausbildung  ist eine duale Ausbildung: die Ausbildung findet im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt.

Den betrieblichen Teil der Ausbildung, also die in der Tierarztpraxis oder in der tierärztlichen Klinik zu vermittelnden Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse, regelt die „Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Tiermedizinischen Fachangestellten“.

Die klassischen Arbeitsbereich der TFA sind:

  • Rezeption
  • Behandlungsraum
  • Operationsraum
  • Labor
  • Röntgen

Aufgaben und Tätigkeitsbereiche

Tiermedizinische Fachangestellte

  • assistieren bei Untersuchungen, Behandlungen und chirurgischen Eingriffen
  • betreuen Patienten vor, während und nach der Behandlung
  • versorgen und pflegen Patienten bei stationärer Behandlung
  • sorgen für tiergerechte und verhaltensgemäße Haltung von Tieren
  • beachten die Einhaltung des Tierschutzgesetzes
  • kennen und wenden Vorschriften und Richtlinien des Umweltschutzes an
  • führen Hygienemaßnahmen durch
  • assistieren bei Röntgenaufnahmen
  • führen Laborarbeiten durch
  • beraten und betreuen Tierhalterinnen und Tierhalter
  • kennen Möglichkeiten der Prävention und Rehabilitation und beraten Tierhalterinnen und Tierhalter hierüber
  • organisieren Betriebsabläufe und überwachen Terminplanungen
  • wirken bei Maßnahmen zur Qualitätssicherung mit
  • führen Verwaltungsarbeiten durch
  • dokumentieren Behandlungsabläufe
  • erfassen erbrachte Leistungen und rechnen diese ab
  • ermitteln Bedarf an Material, beschaffen und verwalten es
  • wenden Informations- und Kommunikationssysteme an
  • beachten die Regeln des Datenschutzes und der Datensicherheit
  • arbeiten team- und prozessorientiert

Persönliche Voraussetzungen

  • Tierliebe und Freude am Umgang mit Menschen
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit zum genauen Arbeiten
  • Fähigkeit zum eigenständigen Arbeiten
  • Teamfähigkeit
  • Ordnungsliebe, Hygienebewusstsein
  • Hohe körperliche und seelische Belastbarkeit
  • Umgang mit ekelerregenden Substanzen (Kot, Urin, Blut, Erbrochenes…)
  • Verletzungsgefahr durch Krallen, Schnäbel, Zähne
  • Reinigungsarbeiten in Wartezimmer, Behandlungs- und Operationsraum…
  • langes Stehen
  • Heben und Tragen von schweren Tieren
  • Wochenenddienst, Notdienst, Bereitschaftsdienst
  • Stress und seelische Belastung (Notfälle, Unfalltiere, Euthanasie von Tieren…)

Die Berufsausbildung in Stichworten

  • gesetzlich anerkannter Ausbildungsberuf
  • Zugangsvoraussetzung: Ablauf der Vollzeitschulpflicht
  • Duale Ausbildung / Ausbildung im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule
    Berufsschulen in Bayern: Augsburg – Bayreuth – München – Nürnberg – Straubing – Würzburg
  • Tarifliche Ausbildungsvergütung monatlich brutto 700,-- € / 750,-- € / 800,-- € im 1. / 2. / 3. Ausbildungsjahr (Stand 01.01.2020) [Anfangsgehalt lt. Tarif 1.816,-- €]
  • Dauer der Ausbildung: drei Jahre
  • In Bayern Verkürzung der Ausbildungszeit um maximal sechs Monate möglich mit Abitur/Fachabitur oder abgeschlossener artverwandter dreijähriger Berufsausbildung.

  • Vollzeitausbildung (8 Stunden täglich / 40 wöchentlich einschließlich Berufsschule)
  • Teilzeitausbildung möglich
  • Zwischenprüfung im 2. Ausbildungsjahr
  • Nach Ablauf der Ausbildungszeit Abschlussprüfung vor der zuständigen Tierärztekammer (schriftliche Abschlussprüfung / praktische Abschlussprüfung) 
  • Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung auf Antrag möglich bei guten Leistungen

Ausbildungsberufsbild gemäß Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Tiermedizinischen Fachangestellten

1.      Der Ausbildungsbetrieb

1.1     Stellung der Tierarztpraxis im Veterinär- und Gesundheitswesen

1.2     Aufbau und Rechtsform

1.3     Gesetzliche und vertragliche Regelung der tier-medizinischen Versorgung

1.4     Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht

1.5     Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit

1.6     Umweltschutz

2.       Hygiene und Infektionsschutz

2.1     Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene

2.2     Infektionskrankheiten und Seuchenschutz

3.       Tierschutz und Patientenbetreuung

3.1     Tierschutz

3.2     Tiergerechte und verhaltensgemäße Haltung von Tieren, Betreuung von Patienten

4.       Kommunikation

4.1     Kommunikationsformen und –methoden

4.2     Beratung und Betreuung von Tierhaltern

4.3     Verhalten in Konfliktsituationen

5.       Information und Datenschutz

5.1     Informations- und Kommunikationssysteme

5.2     Datenschutz und Datensicherheit

6.       Betriebsorganisation und Qualitätsmanagement

6.1     Betriebs- und Arbeitsabläufe

6.2     Marketing

6.3     Arbeiten im Team

6.4     Qualitätsmanagement

6.5     Zeitmanagement

7.       Betriebsverwaltung und Abrechnung

7.1     Verwaltungsarbeiten und Dokumentation

7.2     Abrechnungswesen

7.3      Materialbeschaffung und Verwaltung

8.       Tierärztliche Hausapotheke

8.1     Eingang und Lagerung von Arzneimitteln und Impfstoffen

8.2     Abgabe von Arzneimitteln

9.       Maßnahmen bei der Diagnostik und Therapie unter Anleitung und Aufsicht des Tierarztes

9.1     Assistenz bei der tierärztlichen Diagnostik

9.2     Assistenz bei der tierärztlichen Therapie

10.     Prävention und Prophylaxe

11.     Laborarbeiten

12.     Röntgen- und Strahlenschutz

13.     Notfallmanagement

13.1   Erste Hilfe beim Menschen

13.2   Erste Hilfe beim Tier

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