Weiterbildung für die Tierärztinnen und Tierärzte in Bayern

Tierärztinnen und Tierärzte können nach Abschluss ihrer Ausbildung und der Erteilung der Approbation weitere Bezeichnungen erwerben, die auf besondere Kenntnisse und Fähigkeiten in einem bestimmten tiermedizinischen Gebiet, einem darauf aufbauenden Teilgebiet oder in einem Bereich hinweisen. Die entsprechenden Fachtierarzt-, Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnungen dürfen nur geführt werden, wenn die hierfür vorgeschriebene Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen wurde, eine Zuerkennung der Bezeichnung durch die Kammer erfolgt ist und die/der Betreffende in dem Gebiet, Teilgebiet bzw. Bereich tätig ist.

Wo ist die Weiterbildung geregelt?

Die Bestimmungen zur Weiterbildung sind in der Weiterbildungsordnung (WBO) für die Tierärzte in Bayern und den zugehörigen Anlagen und Richtlinien (zuvor Leistungskatalogen) in ihrer jeweils zutreffenden Fassung geregelt. 

Nähere Infos, welche WBO auf Sie zutrifft, finden Sie unter Weiterbildungsordnung 2003 und Weiterbildungsordnung 2019.

Kurzübersicht: Wählbare Bestimmungen, Anzeigepflicht und Übergangsfristen

 
Beginn der Weiterbildung Wählbare Bestimmungen der Weiterbildungsordnung (WBO) Anzeigepflicht Deadline für Antragstellung
vor dem 01.03.2020

WBO 2003
(Fassungen ab Beginn)1

nein

ja
(siehe Übergangsbestimmungen der entsprechenden bzw. der Nachfolge-Weiterbildungsgänge in der WBO 2019)

vor dem 01.03.2020

WBO 2019
(Fassungen ab Beginn)1

ja
(auf Formular eintragen: Wechsel zur WBO 2019)

nein

ab dem 01.03.2020

WBO 2019
(Fassungen ab Beginn)1

ja

nein

1 Ausnahme: Richtlinien- bzw. Leistungskatalogänderungen, die nicht unter Übergangsbestimmungen (siehe zugehöriger Weiterbildungsgang, Abschnitt VI) fallen, gelten unmittelbar und ausnahmslos (Stand 01/2024).

Voraussetzungen und Ablauf

Vor Beginn der Weiterbildung: Bitte Anzeigepflicht beachten

Die WBO 2019 sieht vor, dass die Weiterbildung grundsätzlich vor Beginn bei der BLTK anzuzeigen ist.

Wenn Sie die Weiterbildung vor dem 01.03.2020 begonnen haben und nach den Bestimmungen der WBO 2003 zu Ende führen, brauchen Sie diese nicht anzumelden. Zu beachten sind in diesem Fall aber die geltenden Übergangsbestimmungen und -fristen. Diese finden Sie in der WBO 2019 bei den entsprechenden oder den  Nachfolge-Weiterbildungsgängen.

Nur, wenn Sie von der WBO 2003 auf die WBO 2019 wechseln möchten, senden Sie uns bitte das Anzeigeformular mit einem entsprechenden Hinweis bei "Anmerkungen".

Das Formular zur "Anzeige der Weiterbildung" finden Sie im Downloadbereich.


Referat Weiterbildung - Ihr Ansprechpartner rund um die Weiterbildung

Weiterbildung nach Weiterbildungsordnung (WBO)

Allgemeine Fragen zum Erwerb einer Bezeichnung nach WBO, Koordinierung der Prüfungen:
Telefon: 089 219908-20
E-Mail: weiterbildung@bltk.de

Fachtierarzt- und Zusatzbezeichnungen, Anerkennungen, Ausland, Ermächtigungen:
Telefon: 089 219908-15 (Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr)
E-Mail: weiterbildung@bltk.de