Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO)
Die Bundes-Tierärzteordnung ist das einzige für die Tierärzteschaft wichtige Bundesgesetz. Dabei handelt es sich um eine Berufszugangsregelung und nicht um eine Berufsausübungsregelung.
Die Aufzählung der tierärztlichen Tätigkeiten in § 1 BTÄO ist leider sehr unvollständig. Die Bundestierärztekammer (BTK) hat gemeinsam mit anderen Berufsverbänden versucht, diese ausführlicher zu gestalten. Detaillierte Darstellungen des tierärztlichen Berufes finden Sie in der Berufsordnung bzw. im Heilberufe-Kammergesetz.