Das BBiG: Berufsbildungsgesetz

Zu Beginn einer Berufsausbildung gehen der Ausbildungsbetrieb und die Auszubildenden Rechte und Pflichte ein. Diese Rechte und Pflichten innerhalb einer Ausbildung sind im Berufsbildungsgesetz, kurz BBiG, eindeutet geregelt.

Das BBiG legt in Deutschland die Regeln für die betriebliche Berufsausbildung, die Vorbereitung zur Berufsausbildung, die Fortbildung sowie die Umschulung fest. Das Gesetz enthält neben den vielen Regelungen zur Berufausbildung die Grundlagen für den Abschluss von Ausbildungsverhältnissen und Vorgaben zum Prüfungswesen.

Die wichtigsten Inhalte

  • Allgemeines zur Berufsausbildung
  • Pflichten der Auszubildenden (§ 13 BBiG)
  • Pflichten des Ausbildungsbetriebes (§§ 14 ff. BBiG)
  • Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbildenden (§§  27 ff. BBiG)
  • Vergütung (§§ 17 ff. BBiG)
  • Beginn und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses (§§ 20 ff. BBiG)
  • Prüfungswesen (§§ 37 ff. BBiG)