Alles Wichtige für Azubis, Ausbildende und Tierarztpraxen
Die Bayerische Landestierärztekammer ist zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung der Ausbildung zur Tiermedizinischen Fachangestellten in Bayern. Die Zuständigkeit ist im Berufsbildungsgesetz geregelt. Die Aufgaben der Kammer umfassen neben der Überprüfung und Eintragung der Ausbildungsverträge und der Organisation der Zwischen- und Abschlussprüfungen vor allem die Beratung und Betreuung der Parteien des Berufsausbildungsvertrages sowie die Überwachung der Ausbildungsverhältnisse.
Aktuelle Informationen
TFA: Anrechnung von Berufsschul- und Wegezeiten ab 01.08.2024
Durch die Änderungen im Berufsbildungsgesetz wurde geregelt: Pausen in der Berufsschule und Wegezeit von der Berufsschule zur Ausbildungsstätte sind…
TFA-Ausbildung: Fristen bei Ausbildungsbeginn beachten!
Für die Teilnahme an der Sommerabschlussprüfung 2027 muss die Ausbildung spätestens am 01.10.2024 beginnen.
TFA: Können Sie die Bescheinigung "Kenntnisse im Strahlenschutz" erhalten?
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Auszubildende von der BLTK mit Bestehen der Abschlussprüfung eine Bestätigung über den Erwerb der…