Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer - Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)

Was ist im BUrlG geregelt?

DAs Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) besagt, dass jeder Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub hat. Das BUrlG gilt dabei für Arbeiter, Angestellte, Auszubildende und die so genannten arbeitnehmerähnlichen Personen.

Mindesturlaub

Der Gesetzgeber regelt den Mindestanspruch auf bezahlten Erholungsurlaub, der jedem Arbeitnehmer pro Jahr zusteht. Da in Deutschland bis heute der Samstag als Werktag gilt, sieht das Gesetz mindestens 24 Werktage pro Jahr als bezahlten Urlaubsanspruch vor, sodass generell gilt:

Ein Mitarbeiter hat das Recht auf mindestens 4 Wochen bezahlten Urlaub.

Der tatsächliche Mindesturlaubsanspruch richtet sich nach der Länge der Arbeitswoche:

  • Sechstagewoche: mindestens 24 Urlaubstage
  • Fünftagewoche: mindestens 20 Urlaubstage

Der volle Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub entsteht erstmals nach einer sechsmonatigen Zugehörigkeit zum Betrieb. Das Bundesurlaubsgesetz regelt weiterhin, unter welchen Voraussetzungen nicht in Anspruch genommene Urlaubstage in das Folgejahr übertragen werden oder wie Urlaubsansprüche beim Ausscheiden aus dem Betrieb zu behandeln sind.

Urlaubsansprüche regeln

Das Bundesurlaubsgesetz regelt lediglich den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanspruch für Arbeitnehmer. Zusätzliche Regelungen können den Urlaubsanspruch erweitern und auch Vorgaben für den im Bundesurlaubsgesetz nicht geregelten Sonderurlaub enthalten.

Solche Regelungen können sich u.a. ergeben aus:

  • Arbeitsvertrag
  • Tarifvertrag
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  • Sozialgesetzbuch (SGB IX)