Reiseverkehr
EU-Heimtierausweis
Seit dem 01.07.2020 gibt es Änderungen bei Bezug und Ausgabe von EU-Heimtierausweisen.
Für den Bezug von EU-Heimtierausweisen müssen die beziehenden Tierärztinnen und Tierärzte seit dem 01.07.2020 in der HI-Tier-Datenbank registriert und gleichzeitig zur Ausgabe von Heimtierausweisen ermächtigt sein. Die Registrierung in der HI-Tier-Datenbank erfolgt mit Zuweisung einer Betriebsnummer und dem Betriebstyp 754, der für den Bezug von Heimtierausweisen erforderlich ist.
Informationen für die Registrierung für ermächtigte Tierärzte in der HI-Tier-Datenbank erhalten Sie auf der Internetseite des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.