Gutachten für Hunde gemäß Kampfhundeverordnung

In Bayern entschied sich der Gesetzgeber, bestimmten Rassen generell eine „gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit“ zu unterstellen. Diese Rassen werden im Gesetz "Kampfhunde" genannt. Die entsprechende Verordnung heißt "Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit" – umgangssprachlich auch "Kampfhunde"-Verordnung.

Generell gilt, dass wer in Bayern einen solchen Hund halten will, die Erlaubnis seiner Wohnsitzgemeinde braucht (Art. 37 Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG).

Wer darf Gutachten erstellen?

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Gemeinde, ob das Gutachten des qualifizierten Tierarztes bzw. der qualifizierten Tierärztin anerkannt wird, da dies im Ermessen der jeweiligen Behörde liegt.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige finden Sie im IHK Sachverständigenverzeichnis:

www.ihk-muenchen.de/de/Service/Sachverständige/IHK-Sachverständigenverzeichnisse/

Beantragung einer Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes oder eines Negativzeugnisses

Sie benötigen für die Haltung eines sogenannten ''Kampfhundes'' eine Genehmigung. Es wird ein Negativzeugnis erteilt, wenn nachgewiesen wird, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit vorweist. 

Informationen zu Voraussetzungen, besondere Hinweise, Rechtsgrundlagen und Kontaktdaten der zuständigen Stellen erhalten Sie im BayernPortal:

https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/6555183803