Weiterbildungsordnung 2003

Die Bestimmungen der Weiterbildungsordnung (WBO) 2003 (Allgemeiner Teil, Anlagen, Richtlinien etc.) gelten grundsätzlich für alle Tierärztinnen und Tierärzte, die ihre Weiterbildung zwischen 01.03.2004 und 29.02.2020 begonnen haben. Bitte beachten Sie aber die Übergangsbestimmungen und -fristen für die Beendigung einer Weiterbildung nach der WBO 2003. Diese finden Sie bei den analogen oder Nachfolge-Weiterbildungsgängen der WBO 2019 unter dem Abschnitt "Übergangsbestimmungen".

Eine Weiterbildung nach der WBO 2003 braucht nicht angezeigt zu werden. Ein Wechsel  auf die Bestimmungen der WBO 2019 ist möglich (s. u.).

Die Gesamtdateien der Allgemeinen Teils, der Weiterbildungsgänge und Leistungskataloge der WBO 2003 in ihrer jeweils letzten Fassung inkl. wichtiger zugehöriger Muster finden Sie hier:

Frühere Bestimmungen der WBO 2003 können bei der Bayerischen Landestierärztekammer, Referat Weiterbildung, angefordert werden. Näheres bzw. Weitergehendes ist gegebenenfalls in den Übergangsbestimmungen zu einzelnen Weiterbildungsgängen geregelt.

Wechsel zur WBO 2019

  • Wenn Sie Ihre Weiterbildung seit dem 01.03.2004 begonnen und zum 01.03.2020 noch nicht beendet haben, können Sie wahlweise die Bestimmungen der WBO 2003 oder WBO 2019 in Anspruch nehmen.
  • Wenn Sie zu den neuen Bestimmungen der WBO 2019 wechseln möchten, übersenden Sie uns bitte dieses Anzeigeformular und weisen unter "Anmerkungen" auf den Wechsel hin. 

Bitte beachten Sie: Ein "Mischen" von Bestimmungen unterschiedlicher WBO's ist nicht möglich.

Beginn der Weiterbildung vor 01.03.2004

Wenn Sie Ihre Weiterbildung vor dem 01.03.2004 begonnen haben, können Sie diese nach den Bestimmungen der WBO 1988 oder den Bestimmungen der nachfolgenden WBO's abschließen.

Die Bestimnungen der WBO 1988 können bei der Bayerischen Landestierärztekammer, Referat Weiterbildung, angefordert werden. Näheres bzw. Weitergehendes ist gegebenenfalls in den Übergangsbestimmungen zu einzelnen Weiterbildungsgängen geregelt.

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