Die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT)

GOT - Was ist das?

Die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (Tierärztegebührenordnung – GOT) ist die gesetzliche Regelung für die Honorare der Tierärztinnen und Tierärzte in Deutschland, an die sich alle Tierärztinnen und Tierärzte zwingend halten müssen.

Notdienstgebühr

  • Für Leistungen während des Notdienstes wurde eine Notdienstgebühr in Höhe von 50,00 € (zuzüglich gültige MwSt) eingeführt, und für Leistungen, die während des Notdienstes erbracht werden, ist mindestens der zweifache Gebührensatz zu berechnen;
  • Zusätzlich wird die Möglichkeit eingeräumt, in Abhängigkeit vom Aufwand für Leistungen während des Notdienstes bis zum vierfachen Gebührensatz abrechnen zu können;
  • Die Nachtzeit beginnt um 18.00 Uhr eines Tages und endet um 8.00 Uhr des Folgetages;
  • Der Beginn des Wochenendes ist  Freitag um 18.00 Uhr;
  • Das Wegegeld, das bei Besuchen beim Tierhalter anfällt, ist vereinheitlicht und angepasst und beträgt 3,50 € pro Doppelkilometer, mindestens jedoch 13,00 €.