Beantragung der Anerkennung eines ausländischen Weiterbildungsnachweises

Die Aner­ken­nung von Weiter­bil­dun­gen aus dem Gebiet der Euro­päi­schen Union, des Euro­päi­schen Wirt­schafts­raums oder einem Staat, dem Deutsch­land und die EU einen entspre­chen­den Rechts­an­spruch einge­räumt haben sowie die Aner­ken­nung von Weiter­bil­dung aus Dritt­staa­ten ist in der Weiter­bil­dungs­ord­nung für die Tierärzte in Bayern in den §§  11, 20 und 20 a festgelegt.

Für alle Aner­ken­nungs­ver­fah­ren ist grund­sätz­lich eine Mitglied­schaft bei der Baye­ri­schen Landestier­ärz­te­kam­mer notwen­dig.

Nähere Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie im Bayern-Portal: