Die Ausbildungsverordnung - gesetzliche Grundlage für den Ausbildungsberuf

Ausbildungsordnungen legen in Deutschland auf Grundlage des BBiG die bundeseinheitlichen Standards für die betriebliche Ausbildung in einem gesetzlich anerkannten Ausbildungsberuf fest. Sie regeln die sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung und sind als Rechtsverordnung allgemein verbindlich.

Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Tiermedizinischen Fachangestellten/zur Tiermedizinischen Fachangestellten (TiermedFAngAusbV) regelt den Ablauf, die Dauer und die Inhalte für den Ausbildungsberuf. Besonders die Inhalte der Zwischen- und Abschlussprüfungen sind dort festgehalten.

Da die Ausbildungsordnung den betrieblichen Ausbildungsablauf nicht in allen Einzelheiten festlegen kann, soll die Ausbildungsstätte anhand des Ausbildungsrahmenplan einen betrieblichen Ausbildungsplan erstellen, der auch den vertraglichen Vereinbarungen über die sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung entsprechen muss.

Die TiermedFAngAusbV regelt u.a.

  • die Dauer der Berufsausbildung (§ 2 TiermedFAngAusbV)
  • die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die mindestens Gegenstand der Berufsausbildung sind [Ausbildungsberufsbild] (§ 4 TiermedFAngAusbV)
  • eine Anleitung zur zeitlichen und sachlichen Gliederung der Vermittlung der verbindlichen Ausbildungsinhalte [Ausbildungsrahmen] (§ 5 TiermedFAngAusbV)
  • die Erstellung des betrieblichen Ausbildungsplans (§ 6 TiermedFAngAusbV)
  • die Führung des Ausbildungsnachweises [„Berichtsheft“] (§ 7 TiermedFAngAusbV)
  • die Prüfungsanforderungen (§§ 8 und 9 TiermedFAngAusbV)