Neu in Bayern - Anmeldung oder Wiederanmeldung

Die Pflichtmitgliedschaft in der Bayerischen Landestierärztekammer (BLTK) entsteht, wenn Sie

  • in Bayern tierärztlich tätig sind oder
  • in Bayern Ihren Hauptwohnsitz haben, ohne eine tierärztliche Tätigkeit auszuüben.

Die Pflichtmitgliedschaft in der BLTK endet, wenn sie 

  • ausschließlich außerhalb Bayerns tierärztlich tätig sind oder
  • in Bayern weder tätig noch wohnhaft sind.

 

Meldepflicht: Bitte melden Sie sich an!

§ 2 Abs. 1 der Meldeordnung:

Jeder Tierarzt hat sich unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Aufnahme seiner tierärztlichen Berufsausübung in Bayern, oder, sofern er den tierärztlichen Beruf nicht ausübt, innerhalb eines Monats nach Begründung des Hauptwohnsitzes im Sinne des Melderechts in Bayern über die Geschäftsstelle der Bayerischen Landestierärztekammer bei dem für ihn zuständigen Bezirksverband und dem Veterinäramt anzumelden.

  • Informieren Sie Ihre Angestellten!
    § 2 Abs. 2 der Meldeordnung: Der niedergelassene Tierarzt hat die in seiner Praxis angestellten Tierärzte auf ihre Meldepflicht nach Abs. 1 hinzuweisen.
  • Nutzen Sie den Meldebogen! 
    § 3 Abs. 1 der Meldeordnung: Bitte übermitteln Sie Ihre Pflichtangaben per Formular Neuanmeldung →
  • Auch Änderungen müssen gemeldet werden! 
    § 4 der Meldeordnung: Bitte melden Sie auch Änderungen, z.B. Namen, Dienstadresse etc. per Formular oder im Mitgliederbereich.
  • Beendigung der tierärztlichen Tätigkeit ist meldepflichtig! 
    § 7 der Meldeordnung: Die Mitgliedschaft endet mit der Verlegung der tierärztlichen Tätigkeit oder, falls eine solche nicht ausgeübt wird, mit der Verlegung des Hauptwohnsitzes im Sinne des Melderechts aus dem Bereich des Tierärztlichen Bezirksverbandes oder bei Aufgabe der tierärztlichen Tätigkeit.
  • Folgen bei Verstoß gegen die Meldepflichten! 
    Bitte kommen Sie zur Vermeidung von Sanktionen der Meldepflicht nach! Bei der Verletzung von Anzeige- und Meldepflichten kann die Erfüllung der Melde- und Anzeigepflicht durch Verwaltungsakt angeordnet werden und es kann auch ein Zwangsgeld bis zu 5.000,00 Euro festgesetzt werden. Die Erfüllung der Meldeordnung gehört auch zu den tierärztlichen Berufspflichten und bei schuldhafter Verletzung der Melde- und Anzeigepflichten kann der Vorstand des zuständigen Tierärztlichen Bezirksverbandes berufsaufsichtliche Maßnahmen ergreifen.

Anmeldeunterlagen

Für Ihre Neu- oder Wiederanmeldung bei der BLTK senden Sie bitte folgende Unterlagen per Post, Fax oder eingescannt per E-Mail an das Referat Mitgliederverwaltung:

  1. BLTK Anmeldeformulare (ausfüllbare PDF-Datei)
  2. Kopie der Approbationsurkunde (bzw. Kopie der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs)
  3. ggf. Kopie der Promotionsurkunde
  4. ggf. Kopie des im Ausland erworbenen Titels (Original und englische Übersetzung)
  5. ggf. Kopien von Fachtierarztanerkennungen, Teilgebietsbezeichnungen etc.

Eine Beglaubigung der Urkunden ist nicht erforderlich!

Doktoranden ohne weitere Tätigkeit geben bitte bei Dienstanschrift die veterinärmedizinische Bildungsstätte an, an der die Dissertation angefertigt wird.

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