Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung - Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)

Die zentralen Bereiche des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) sind umfassenden Schutz vor schädlicher Strahlung in der Medizin, Schutz vor Radon in Wohnungen und bessere Vorsorge für den Notfall. Ergänzt wird das Strahlenschutzgesetz durch die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)

Die "Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung" (die Strahlenschutzverordnung StrlSchV) enthält Vorgaben zum Schutz vor Radon in Wohn- und Arbeitsräumen sowie zum beruflichen und medizinischen Strahlenschutz. Mit Inkrafttreten der Strahlenschutzverordnung am 31. Dezember 2018 traten die alte Strahlenschutzverordnung sowie die Röntgenverordnung außer Kraft.

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