Abschlussprüfung

Wer ist zur Abschlussprüfung zugelassen?

Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen, 

  • wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet und
  • wer an der vorgeschriebenen Zwischenprüfung teilgenommen sowie einen vom Ausbilder und Auszubildenden abgezeichneten Ausbildungsnachweis vorgelegt hat.

Wann finden die Prüfungen statt?

Die Bayerische Landestierärztekammer führt zwei Abschlussprüfungen im Jahr durch:

  • die Sommerabschlussprüfung endet mit der praktische Abschlussprüfung im Juli,
  • die Winterabschlussprüfung endet mit der praktischen Abschlussprüfung im Januar.

Die Prüfungstermine werden im Deutschen Tierärzteblatt veröffentlicht.

Der ausbildende Betrieb ist verpflichtet, Auszubildende fristgerecht zur Prüfung anzumelden und für die Teilnahme freizustellen; die Anmeldeunterlagen werden rechtzeitig an die Ausbildungsbetriebe versandt.

Anmeldefristen und Prüfungstermine

Freistellung zur Prüfung

Die Auszubildenden sind für die Teilnahme an den Prüfungen und an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht, freizustellen (§ 15 BBiG).

Themen der Abschlussprüfung

Gegenstand der Abschlussprüfung können alle nach der Ausbildungsverordnung zu vermittelnden Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten sein, also auch die nach dem Ausbildungsrahmenplan vor der Zwischenprüfung zu behandelnden Ausbildungsinhalte, sowie der im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnde Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.

Der schriftliche Teil der Prüfung besteht aus den Prüfungsbereichen Behandlungsassistenz, Betriebsorganisation und –verwaltung, Infektionskrankheiten und Seuchenschutz, Strahlenschutz in der Tierheilkunde sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. 

Der praktische Teil der Abschlussprüfung umfasst eine komplexe Prüfungsaufgabe, bei der der Prüfling nach einer angemessenen Vorbereitungszeit in höchstens 75 Minuten praxisbezogene Arbeitsabläufe simulieren, demonstrieren, dokumentieren und präsentieren sowie während dieser Zeit in höchstens 15 Minuten hierüber ein Fachgespräch führen soll.

Wichtige Hinweise für die praktische Abschlussprüfung

  • Bitte erscheinen Sie am Prüfungstag pünktlich. Beachten Sie unbedingt die Hygienemaßnahmen sowie mögliche Hinweisschilder im gesamten Schulhaus.
  • Die Laborordnung bleibt gültig: Fingernägel kurz, Haare zusammengebunden, flache und geschlossene Schuhe, kein Schmuck.
  • Tragen Sie frisch gewaschene und gebügelte Berufskleidung.
  • Bitte bringen Sie unbedingt mit:
    • FFP2-Maske
    • 2 Paar Einweg-Handschuhe
    • Kittel für das Labor
    • Schreibgerät
    • Taschenrechner
    • Personalausweis oder Reisepass

Wann endet die Ausbildungszeit?

Besteht die/der Auszubildende vor Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses durch den Prüfungsausschuss.

In  der Regel wird direkt im Anschluss an die praktische Abschlussprüfung dem Prüfling persönlich die Bescheinigung über das Ergebnis der Prüfung sowie Ihre Urkunde ausgehändigt. Das Prüfungszeugnis wird auf dem Postweg zugestellt.

Dokumente und Anträge zum Download

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