FAQs Häufig gestellte Fragen

Wir haben hier für Sie die häufigsten Fragen und Antworten zur Fortbildung zusammengestellt. Die Seite wird laufend erweitert.

Fortbildungspflicht

Die Fortbildungspflicht gilt ab Beginn einer tierärztlichen Tätigkeit und betrifft:

  • tierärztlich tätige Mitglieder der BLTK. Der Arbeitsumfang (Vollzeit, Teilzeit, etc.) spielt keine Rolle.
  • Tierärztinnen im Mutterschutz oder mit Beschäftigungsverbot.
  • Tierärztinnen und Tierärzte in Elternzeit, die in diesem Zeitraum tierärztlich tätig sind unabhängig vom Arbeitsumfang.
  • Amtstierärzte oder Fachtierärzte des öffentlichen Veterinärwesens.
    Die dienstliche Fortbildungspflicht für beamtete Amtstierärzte ist in § 67 Abs. 2 der Laufbahn-Ordnung geregelt. Das Bayerische StMUV ist als oberste Dienstbehörde für die Regelung, Förderung und Überwachung der Fortbildung der Beamten in Ihrem Geschäftsbereich zuständig.
  • Doktoranden mit Einkünften aus tierärztlicher Tätigkeit.

Eine tierärztliche Tätigkeit ist nach Definition gemäß § 2 Abs. 1 BOT jede Berufstätigkeit, bei der die während des Tiermedizin-Studiums erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten angewendet werden.

Bitte beachten Sie: Ihr Prüfzeitraum errechnet sich nicht individuell nach Beginn Ihrer tierärztlichen Tätigkeit, sondern wird jedes Jahr erneut für die zurückliegenden drei Kalenderjahre definiert.

Die Fortbildungspflicht gilt im gleichen Maße.

Die Bescheinigungen der Besuche von Fortbildungen aus dem jeweiligen Tätigkeitsschwerpunkt werden individuell geprüft und können angerechnet werden.

Bitte senden Sie die Teilnahmebescheinigungen samt Programm mit Vortrags- und Pausenzeiten nach Aufforderung durch die BLTK zu.

Nicht fortbildungspflichtig sind:

  • Nicht-Erwerbstätige
  • Arbeitslose Tierärztinnen und Tierärzte
  • Tierärztinnen und Tierärzte im Ruhestand ohne tierärztliche Tätigkeit
  • Doktoranden ohne Einkünfte aus tierärztlicher Tätigkeit
  • Berufsfremd tätige Tierärzte
  • Tierärztinnen und Tierärzte in Elternzeit, die in dieser Zeit keiner tierärztlichen Tätigkeit nachgehen

Bitte beachten Sie: Nur nach korrekter Meldung Ihres aktuellen Status bei der Bayerischen Landestierärztekammer kann eine entsprechende Zuordnung geschehen. Bitte kontaktieren Sie dazu das zuständige Referat Mitgliedermanagement.

 Fortbildungen mit ATF-Anerkennung

  • ATF-anerkannte Präsenz-Fortbildungen werden unbegrenzt anerkannt.
  • ATF-anerkannte Nicht-Präsenzfortbildungen wie E-Learning, Online-Seminare werden unbegrenzt anerkannt.
  • ATF-anerkannte Fortbildungen zu Praxismanagement, Betriebswirtschaft, Informationstechnologie sowie Zeitschriftenartikel mit ATF-anerkannter Lernerfolgskontrolle können zu insgesamt maximal 20 Stunden in drei Jahren angerechnet werden. Davon können maximal 4 Stunden/Jahr für ein Abonnement von ISI-gelisteten Fachzeitschriften anerkannt werden.

Fortbildungen im Ausland

  • Fortbildungen mit ATF-Anerkennung werden anerkannt.
  • Österreich: Fortbildungen, die von der Österreichischen Tierärztekammer (ÖTK) anerkannt wurden, können angerechnet werden. Ein Bildungspunkt entspricht dabei einer ATF-Stunde.
  • Schweiz: Die Teilnahme an Fortbildungen, die von der Bildungskommission der Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) anerkannt wurden, können ebenfalls angerechnet werden. Ein Bildungspunkt entspricht drei ATF-Stunden.

(Quelle: Statuten der ATF, Auszug der Delegiertenversammlung der BTK vom 12.09.2018)

Fortbildungen ohne ATF-Anerkennung

Für Fortbildungen ohne ATF-Anerkennung können Sie kostenpflichtig bei der ATF einen Antrag auf Überprüfung stellen (siehe www.bundestieraerztekammer.de/atf/).

Die Bayerische Landestierärztekammer beurteilt Veranstaltungen, die nicht von der ATF im Voraus anerkannt wurden, ausschließlich im Zuge der Überprüfung der Fortbildungspflicht und rechnet bei Erfüllung der ATF-Kriterien die Stunden entsprechend an.

Bitte legen Sie im Falle der Aufforderung zur Einsendung Ihrer Fortbildungsnachweise das Programm/die Programme mit Vortrags- und Pausenzeiten zu Ihren sonstigen Unterlagen. Eine unaufgeforderte Einsendung ist nicht notwendig!

ATF-anerkannte Online-Fortbildungen (E-Learning-Module, Online-Seminare) werden in vollem Umfang auf die Erfüllung der Fortbildungspflicht angerechnet. 

Das Fortbildungszertifikat der Bayerischen Landestierärztekammer ist im Gegensatz zur Fortbildungspflicht freiwillig und kann neben einem Dreijahreszeitraum auch für ein Jahr beantragt werden. 

Das Fortbildungszertifikat ermöglicht, eine überdurchschnittlich hohe Fortbildungstätigkeit nach außen zu dokumentieren. Nach Erfüllung der Anforderungen und der Prüfung der eingereichten Unterlagen durch die Bayerische Landestierärztekammer erhalten Sie eine Urkunde und eine Plakette.

Die Veröffentlichung im Deutschen Tierärzteblatt ist - mit Ihrer Zustimmung - möglich.

Um ein Fortbildungszertifikat zu erhalten, benötigen Sie zusätzlich zu dem für Sie geltenden Pflichtpensum 20 Fortbildungsstunden pro Jahr.

Anforderungen für das Fortbildungszertifikat

Die Verteilung der abgeleisteten Fortbildungsstunden innerhalb des Dreijahreszeitraums kann variabel gestaltet werden. Dadurch, dass sich der Überprüfungszeitraum jedes Jahr um ein Jahr verschiebt, ist eine gleichmäßige Verteilung jedoch sinnvoll.

Nein, die für Sie geltenden Fortbildungsstunden müssen innerhalb des Überprüfungszeitraums liegen. Zusätzliche Stunden können nicht für den Fall einer zukünftigen Überprüfung eingereicht werden.

Ab dem Besuch von 20 Stunden zusätzlich zu den geforderten Fortbildungsstunden pro Jahr können Sie das Fortbildungszertifikat anfordern.

Es werden in der Regel in jedem Jahr zwei Prozent der berufstätigen Tierärzte überprüft, wobei die jeweils zurückliegenden drei Kalenderjahre in den Blick genommen werden. Bei den Tierärzten mit Weiterbildungsermächtigung werden fünf Prozent pro Jahr überprüft.

Die Auswahl der überprüften Tierärzte erfolgt nach dem Zufallsprinzip.

Daneben besteht auch die Möglichkeit, einen bestimmten Tierarzt anlassbezogen zu überprüfen, z. B. bei Beschwerden von Tierhaltern, Behandlungsfehlern etc.

Der vom Zufallsgenerator ausgesuchte Tierarzt wird von der Kammer angeschrieben und um Vorlage der Fortbildungsnachweise und Teilnehmerbescheinigungen gebeten.

Grundsätzlich fallen der Vollzug der Berufsordnung und damit auch die Überwachung der Einhaltung der berufsrechtlichen Vorschriften sowie die Ahndung bei Verstößen in die Zuständigkeit der sieben Tierärztlichen Bezirksverbände in Bayern. Dies ist somit auch bei der Überprüfung der Fortbildungspflicht gemäß § 2 Abs. 4 BOT der Fall.

Die Bezirksverbände haben die BLTK beauftragt, in ihrem Namen die Überprüfung der Fortbildungspflicht vorzunehmen. Dies ist aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung auch sinnvoll, weil nur die Kammer über die Namen und Anschriften aller Mitglieder der tierärztlichen Standesvertretung in Bayern verfügt.

Erst für den Fall, dass ein Tierarzt  trotz Erinnerung und Fristsetzung keine oder keine ausreichende Zahl von Fortbildungsstunden nachgewiesen hat, wird der Fall an den jeweils zuständigen Tierärztlichen Bezirksverband (TBV) zur weiteren Bearbeitung abgegeben.

Die Ahndung von Verstößen gegen die Fortbildungspflicht läuft in derselben Art und Weise ab wie bei allen sonstigen Verstößen gegen Vorschriften der Berufsordnung.

Verstöße gegen das tierärztliche Standesrecht können nur die Bezirksverbände oder auch Antrag der Bezirksverbände die Berufsgerichte - nicht jedoch die Kammer - sanktionieren.

Werden auch nach nochmaliger Aufforderung durch den zuständigen TBV die fehlenden Fortbildungsstunden nicht - nachträglich - nachgewiesen, so kann der TBV diesen Verstoß gegen § 2 Abs. 4 BOT ahnden.

In Betracht kommen eine Rüge (bei leichten Verstößen) und eine Rüge mit Geldbuße bis maximal 5.000 Euro bei schweren Verstößen gegen die Fortbildungspflicht.

Nur in Fällen eklatanter Verstöße gegen die Fortbildungspflicht (z. B. bei "Wiederholungstätern") ist theoretisch auch ein Antrag des zuständigen TBV an das Berufsgericht auf Einleitung eines Berufsgerichtsverfahrens denkbar.

Aufgrund der Corona-Pandemie galt folgende Ausnahmeregelung:

Zur Erfüllung der Fortbildungspflicht nach § 2, Abs. 4 BOT werden alle Fortbildungsstunden aus ATF-anerkannten Online Angeboten, die im Jahr 2020 bis 30.06.2023 besucht wurden, anerkannt, d. h. über den Rahmen von maximal 30 Stunden in drei Jahren hinaus.

Kursleitung "Hundeführerschein - Grundwissen Gefahrenvermeidung im Umgang mit Hunden"

"Hundeführerschein" - was ist das?

Der „Hundeführerschein – Grundwissen Gefahrenvermeidung im Umgang mit Hunden“ entstand im Jahr 2000 als Gemeinschaftsprojekt der Bayerischen Landestierärztekammer, dem Arbeitskreis Hundeführerschein und dem Lehrstuhl für Tierschutz, Verhaltenskunde, Tierhygiene und Tierhaltung der Tierärztlichen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität Mün­chen.

Klarer Schwerpunkt des Kurses ist die Wissensvermittlung zur Prävention von Gefahrensituationen im Umgang mit Hunden. Dazu wurde ein umfangreiches Kurskonzept von Fachtierärztinnen für Verhaltenskunde entwickelt. Eine weitere Besonderheit ist die Zertifizierung der geschulten Tierärztinnen und Tierärzte im Sinne eines Multiplikatorensystems: Nur Tierärztinnen und Tierärzte, die den Kurs besucht haben, sind berechtigt, die vermittelten fachlichen Kenntnisse zur Gefahrenvermeidung in eigenen Kursen mit speziell entwickelten Kursmaterial an Tierhalter weiterzugeben.

In Bayern ist die Teilnahme am Kurs „Hundeführerschein – Grundwissen Gefahrenvermeidung im Umgang mit Hunden“ freiwillig, da generell kein Sachkundenachweis verlangt wird.

Die Teilnahme wird jedoch vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und der Bundestierärztekammer empfohlen.

Der Kurs „Hundeführerschein – Grundwissen Gefahrenvermeidung im Umgang mit Hunden“ ist ein theoretischer Kurs.

Der Schwerpunkt liegt auf der Vermittlung umfangreicher Kenntnisse zur Entstehung und Prävention von Gefahren im Umgang mit Hunden. Dies wird mit Filmen und vielen Beispielen aus alltäglichen Situationen verständlich gemacht. Im Kurs wird auch das Lehrmaterial für zukünftige eigene Kurse und didaktische Methoden vermittelt. Auch bei diesen handelt es sich um reine Theoriekurse. So können auch Personen teilnehmen, die auffällige Hunde nicht mitnehmen können oder wollen sowie Personen, die (noch) keinen Hund haben.

Nein, als Tierärztin/Tierarzt besuchen Sie den eintägigen Kurs und sind direkt im Anschluss befähigt, selbst Kurse für Tierhalter:innen oder andere Interessenten ( z.B. Personen, die einen Hund halten wollen) zu geben.

Die Teilnehmenden Ihrer Kurse müssen jedoch am Ende der Kursreihe eine Prüfung ablegen. Dies dient zur Stoffwiederholung und um abzuklären, ob noch Wissenslücken vorhanden sind.

Nach Abschluss des Kurses können Sie mit dieser Zusatzqualifikation als Ansprechpartner/in für Hundeführerscheinkurse in die Rubrik Tierarztsuche der BLTK aufgenommen werden und hier ihre eigenen Tierhalter:innen-Kurse bewerben.

Kursangebot "Hundeführerschein - Grundwissen Gefahrenvermeidung im Umgang mit Hunden"

Informationen zum Kurs und den nächsten Terminen finden Sie unter www.bltk.de/tierarzte/fortbildung/hundefuehrerschein.

Nur Tierärztinnen und Tierärzte, die am eintägigen BLTK-Kurs "Hundeführerschein - Grundwissen Gefahrenvermeidung im Umgang mit Hunden" teilgenommen haben, dürfen den Kurs für Tierhalter:innen und andere Interessenten anbieten. Dies unterscheidet diesen Hundeführerscheinkurs auch von anderen Angeboten in diesem Themenfeld.

Hundehalter:innen, Personen die einen Hund halten möchten, bei Veränderungen im Haushalt (Familienzuwachs, zusätzliches Tier…), Hundesitter:innen und Personen ohne Hunde, die grundsätzlich über die Gefahrensituationen und das richtige Reagieren im Umgang mit Hunden informiert werden möchten.

Bissunfälle sind so gut wie immer vermeidbar. Statistiken beweisen, dass vor allem der eigene - oder ein Hund im näheren Umfeld - darin involviert sind. Vor Anschaffung eines Hundes, bei der Erziehung eines jungen Tieres, Veränderung im Rudel (Baby, neues Tier…), Kinder und Hunde zusammenkommen, bereits Probleme mit dem Hund aufgefallen sind oder auch für Menschen ohne Hund, die jedoch alltäglich mit Hunden konfrontiert werden – der Kurs gibt einen verständlichen Einblick in die Schwerpunkte Hundeverhalten und -sprache, Missverständnisse im Zusammenleben mit dem Hund, Gefahrensituationen, richtiges Reagieren und die langfristige Gefahrenprävention.

In einigen Gemeinden reduziert sich bzw. entfällt die Hundesteuer für einen bestimmten Zeitraum bei Besuch eines Hundeführerscheinkurses. Interessierte sollen sich beim zuständigen Amt im Vorfeld informieren.

So können Sie umfangreiches Lehr- und Begleitmaterial bestellen:

Teilnehmer:innen an Hundeführerscheinkursen vor 2023
 

Wenn Sie bereits das Lehr- und Begleitmaterial gekauft hatten, dann senden Sie uns bitte den Zahlungsbeleg an fortbildung@bltk.de. Sie erhalten dann von uns kostenfrei die Zugangsinformationen zur Cloud.

Wenn Sie noch keine Lehr- und Begleitmaterialien gekauft hatten, dann senden Sie uns bitte die Teilnahmebescheinigung des Kurses "Hundeführerschein - Gefahrenvermeidung im Umgang mit Hunden" an fortbildung@bltk.de und überweisen eine Gebühr von 25,00 € an folgende Kontoverbindung:

Bayerische Landestierärztekammer
IBAN DE68 3006 0601 0001 5016 58
BIC   DAAEDEDDXXX (Dt. Apotheker- und Ärztebank)
Verwendungszweck "HF-Download - Ihr Name"

Teilnehmer:innen an Hundeführerscheinkursen nach 2023

Sie erhalten nach Kursteilnahme den Zugang zur Cloud mit den Lehr- und Begleitmaterialien.

Die Kursdauer beträgt mindestens 12 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten reine Vortragszeit). Die Pausenzeiten fallen nicht in diese Mindeststundenzahl. Wegen des umfangreichen Stoffes werden teilweise auch 12 Vollzeitstunden angeboten. Sie können die Kurseinheiten auf eine beliebige Anzahl von Tagen (meist 2-6) verteilen. Der überwiegende Teil der Kurse wird an 6 Abenden angeboten. Darin enthalten ist ebenfalls die schriftliche Abschlussprüfung. Weitere Informationen finden Sie in den Lehr- und Begleitmaterialien unter Kursplanung.

Die Prüfungsbögen, Korrekturbögen sowie die Teilnahmebestätigungen erhalten Sie über den Cloudzugang der BLTK, wenn Sie einen Kurs durchführen möchten.  Es handelt sich um einen schriftlichen Multiple Choice Test. Die Teilnehmer:innen bestehen die Prüfung, wenn mindestens 75% der Fragen richtig beantwortet und keine Fehler im Abschnitt zur Gefahrenvermeidung sind. Bei Nichtbestehen ist ein Nachgespräch bzw. eine Wiederholung der Prüfung möglich. Detaillierte Hinweise zur Prüfung erhalten Sie in den Lehr- und Begleitmaterialien.

Nach Abschluss des Kurses können Sie mit dieser Zusatzqualifikation als Ansprechpartner/in für Hundeführerscheinkurse in die Rubrik Tierarztsuche der BLTK aufgenommen werden und hier ihre eigenen Tierhalter:innen-Kurse bewerben.

Wenden Sie sich hierzu an die BLTK-Mitgliederverwaltung (E-Mail mitglieder@bltk.de).

Das Hundeführerschein-Kursangebot kann teilweise als Online-Meeting durchgeführt werden. Wann immer möglich sollte er aber aufgrund der höheren Wertigkeit in Präsenz angeboten werden.

Hierbei ist bitte zu beachten:

Der Kurs sollte so aufgeteilt werden, dass es (mindestens) einen abschließenden Präsenztermin gibt, bei dem folgende Inhalte vor Ort gezeigt und besprochen werden:

  • Film "Kommunikation"
  • Übung "halbe Hunde"
  • Besprechung Lernen mit praktischer Demonstration
  • Besprechung "Richtig reagieren"
  • Prüfung
  • Ggf. während der Auswertung der Prüfung den Film "Wer bestimmt im Alltag" zeigen (als Auflockerung für die Kursteilnehmer zur Überbrückung der Wartezeit)

Begründung: Der Film Kommunikation wird ggf online nicht richtig flüssig übertragen, daher sollte er lieber in Präsenz gezeigt und mit den Teilnehmer:innen durchgesprochen werden. Die "halben Hunde" wollen wir nicht online zeigen, da sie mit Screenshot abfotografiert werden könnten. Das Thema "Richtig reagieren" ist so wichtig, dass es in Präsenz noch einmal aufgegriffen werden sollte, um sicherzustellen, dass es von allen Teilnehmer:innen gut verstanden wurde. Beim Thema "Lernen" kann in Präsenz eine Vertiefung mit Demonstration/praktischem Element stattfinden, wenn dies gewünscht wird. Die Prüfung kann nicht online stattfinden, da die Gefahr besteht, dass die Teilnehmer:nnen die Fragen abfotografieren.

Empfehlung:

  • In den Online-Terminen müssen alle Teilnehmer:innen ihre Kamera anstellen
  • Die Besprechung aller Themen ist online möglich, das Thema Recht wird vorgezogen, da der letzte Termin in Präsenz stattfindet mit den oben genannten Themen/Vertiefungen