Arbeitsschutz - Alternative bedarfsorientierte Betreuung (Unternehmermodell)

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sind Chefsache!

Für die gesetzlich vorgeschriebene betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (Arbeitsschutzbetreuung) haben Sie als Unternehmer (mit bis zu 50 Mitarbeitern) die Wahl: Regelbetreuung oder alternative Betreuung

Welche Betreuungsformen sind möglich?

Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 stellt die drei unten genannten Formen zur Auswahl.

  1. Regelbetreuung für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigen (bis zu 10 Vollzeit- bzw. 20 Teilzeitbeschäftigte)
  2. Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten
  3. Alternative bedarfsorientierte Betreuung (möglich für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigen)
    Sie bietet viel Flexibilität und Möglichkeiten zur Eigeninitiative. Die Alternativbetreuung eignet sich für Unternehmer, die sich im Arbeits- und Gesundheitsschutz stärker engagieren möchten.

Sie entscheiden sich für die alternative bedarfsorientierte Betreuung?

Als Kooperationspartner der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) bietet die Bayerische Landestierärztekammer (BLTK) die Unternehmerschulung sowie die Fortbildungsschulung für Betreiber einer Tierarztpraxis bzw. einer Tier­ärztlichen Klinik an.

BGW-Schulungen - bis auf weiteres als Online-Seminar

Die BGW-Schulungen „Arbeitsschutz - alternative bedarfsorientierte Betreuung“ finden bis auf weiteres als Online-Seminare statt. Hierfür sind als Systemvoraussetzungen Kamera und Mikrofon erforderlich. 

Wir weisen darauf hin, dass die Aktualisierungsverpflichtung auch durch die erfolgreiche Absolvierung eines Online-Kurses erfüllt wird, der nicht zwangsläufig von der Bayerischen Landestierärztekammer ausgerichtet werden muss. 

Wie funktioniert die alternative bedarfsorientierte Betreuung?

In Schulungen werden Tierärztinnen und Tierärzte im Gesundheitsschutz und in der Arbeitssicherheit weitergebildet. Anschließend nehmen sie an regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen teil (mindestens alle 5 Jahre).

Als Schulungsunterlagen werden umfangreiche Materialien und Arbeitshilfen durch die BGW zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen und Arbeitshilfen erhalten Sie auch auf den Internetseiten der BGW: "Sichere Seiten für Tiermedizin".

Die Bayerische Landestierärztekammer (BLTK) ist Kooperationspartner der Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege (BGW). Als Kooperationspartner bietet die BLTK Unternehmerschulungen und Fortbildungsschulungen an. Die Beratung und Betreuung bei Bedarf sind durch einen Rahmenvertrag der BLTK mit einem Betriebsarzt und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit sichergestellt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Voraussetzungen für die Anerkennung der alternativen bedarfsorientierten Arbeitsschutzbetreuung durch die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) sind

  • Teilnahme an einer Unternehmerschulung

sowie

  • Abschluss eines Vertrages mit dem Kooperationspartner (BLTK) über die alternative bedarfsorientierte Betreuung

Außerdem:

  • Selbständige Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen im eigenen Betrieb
  • Betreuung durch einen Betriebsarzt oder eine -ärztin und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bei Bedarf und bei bestimmten Anlässen (siehe DGUV Vorschrift 2, Anlage 3)

Welche Vorteile hat diese Betreuungsform?

Bei dieser Betreuungsform steht die Eigenverantwortung des Unternehmers im Vordergrund. Alle Entscheidungen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrem Betrieb liegen bei Ihnen – selbstverständlich immer im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Alternativbetreuung ist flexibler als die Regelbetreuung, orientiert sich stärker an den Bedürfnissen kleiner Betriebe und kann über die Dach- oder Standesorganisation oft kostengünstig angeboten werden.

Quelle: www.bgw-online.de

Was muss der Tierarzt im Rahmen der Alternativbetreuung tun?

Zunächst schließen Sie einen Vertrag mit der BLTK (Kooperationspartner der BGW) über die Teilnahme an der alternativen bedarfsorientierten Betreuung. Danach nehmen Sie als Unternehmer bzw. als beauftragte Person (Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten erforderlich) an einer Unternehmerschulung der BLTK teil.

Bis zur Teilnahme an der Unternehmerschulung unterliegen Sie der Pflicht zur Regelbetreuung. 

Nach der Schulung führen Sie die Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Betrieb eigenständig durch, legen die Schutzmaßnahmen fest und entscheiden auf dieser Basis, wann Sie Ihren Betriebsarzt, Ihre Betriebsärztin oder Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit benötigen.

Spätestens nach fünf Jahren nehmen Sie an einer Fortbildungsschulung teil. Dort erfahren Sie wichtige Neuerungen und vertiefen Ihre Fachkenntnisse zum Arbeitsschutz.

Sie verlieren die Berechtigung für die alternative Betreuung, falls Sie nicht rechtzeitig an einer Fortbildungsschulung teilnehmen (gem. DGUV Vorschrift 2 Anl. 3). Sie müssen dann einen Vertrag über die Regelbetreuung abschließen.

Quelle: www.bgw-online.de

Wie geht es nach der Anmeldung für die Grundschulung (Unternehmerschulung) weiter?

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie von der BLTK (Kooperationspartner der BGW) die Beitrittserklärung zur alternativen bedarfsorientierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung. Diese senden Sie ausgefüllt und unterschrieben vor Seminarbeginn an die BLTK zurück.

Die BLTK meldet dann Ihre Teilnahme an der Schulung an die BGW. Sie selbst müssen an die BGW nichts melden.

Seminarinhalte (Schulungen der BLTK)

Seminarinhalte der Grundschulung und Fortbildung der BLTK
Unternehmerschulung (Grundschulung, früher MIMA) Fortbildungsschulung

In der Erstschulung zur alternativen Betreuung werden Sie im Gesundheits­schutz und in der Arbeitssicherheit weitergebildet.

Anschließend nehmen Sie an regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen teil (Fortbildungsschulung mindestens alle 5 Jahre).

  • Rahmenbedingungen der alternativen Betreuung
  • Unternehmerverantwortung
  • rechtliche Vorgaben
  • Nutzung der Arbeitsmaterialien
  • Gefährdungsbeurteilung
  • exemplarische Gefährdungsbeurteilung
  • praktische Umsetzung
  • spezielle Themen
  • Unterweisung
  • Unfallanzeige
  • Verbandbuch
  • Durchgangsarzt
  • Berufskrankheiten

In der Fortbildungsschulung zur alternativen Betreuung werden Sie im Gesundheitsschutz und in der Arbeitssicherheit fortgebildet.

  • Erfahrungsaustausch zur Gefährdungsbeurteilung und zur alternativen, bedarfs­orientierten Betreuung
  • sicherer Umgang mit Gefahrstoffen
  • sicherer Umgang mit Biostoffen
  • Unterweisung als Baustein des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes