Heilberufe-Kammergesetz (HKaG)

Das bayerische Heilberufe-Kammergesetz (HKaG) regelt die Berufsausübung, die Berufsvertretungen und die Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker sowie der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.

Alle Angehörigen dieser Berufsgruppen, die in Bayern ihren Beruf ausüben oder die, ohne beruflich tätig zu sein, in Bayern ihren Hauptwohnsitz haben, gehören verpflichtend der einschlägigen berufsständischen Körperschaft an.