Ausbildungsnachweis

Der Ausbildungsnachweis (auch Berichtsheft genannt) muss von den Auszubildenden geführt werden, um zu dokumentieren, welche Inhalte in der Ausbildung vermittelt wurden.  Dabei  soll der zeitliche und sachliche Ablauf der Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule in einfacher schriftlicher oder elektronischer Form nachvollziehbar und nachweisbar gemacht werden.Der Auszubildende bestätigt durch seine Unterschrift die Richtigkeit seiner Aufzeichnungen. Der Ausbildende prüft regelmäßig die Einträge und bestätigt die Richtigkeit und Vollständigkeit der Eintragungen.

Gesetzliche Grundlagen

  • In § 13 BBiG sowie in der Ausbildungsverordnung ist geregelt, dass Auszubildende einen Ausbildungsnachweis führen müssen.
  • § 7 TiermedFAngAusbV :

Die Auszubildenden haben einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, den schriftlichen Ausbildungsnachweis während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben den schriftlichen Ausbildungsnachweis regelmäßig durchzusehen.

Warum muss ein Ausbildungsnachweis geführt werden?

Der Ausbildungsnachweis soll den zeitlichen und inhaltlichen Ablauf der Ausbildung wiedergeben und dient der Dokumentation der während der gesamten Ausbildungszeit durchgeführten Aufgaben. Den Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, den schriftlichen Ausbildungsnachweis während der Ausbildungszeit zu führen.

Ausbildungsnachweise haben eine Kontrollfunktion

Bei Ausbildungsnachweisen steht die Kontrollfunktion im Vordergrund. Der Ausbildungsnachweis ist für Ausbildende, Auszubildende und für die Tierärztekammer (als zuständige Stelle nach dem BBiG) eine entscheidende Grundlage zu überprüfen, ob die im Ausbildungsrahmenplan vorgeschriebenen Lernziele tatsächlich und vollständig vermittelt wurden. Er kann bei Klagen gegen den Ausbildenden die Funktion eines Beweises haben.

Rolle des Ausbildenden

Auszubildenden ist die Gelegenheit zu geben, den Ausbildungsnachweis während der Ausbildungszeit am Arbeitsplatz zu führen (§ 14 BBiG, § 7 § 7 TiermedFAngAusbV).

Die Ausbildenden haben den Ausbildungsnachweis regelmäßig durchzusehen. Sie prüfen die Eintragungen in den Ausbildungsnachweisen mindestens monatlich. Sie bestätigen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Eintragungen mit Datum und Unterschrift.

Wie kann der Ausbildungsnachweis geführt werden?

Der Ausbildungsnachweis kann entweder schriftlich oder elektronisch geführt werden. Die Form wird bereits im Ausbildungsvertrag festgelegt.

Elektronisch erstellte Nachweise sind monatlich auszudrucken oder es ist durch eine elektronische Signatur sicherzustellen, dass die Nachweise in den vorgegebenen Zeitabständen erstellt und abgezeichnet wurden.

Zeitlich kann der Ausbildungsnachweis wöchentlich geführt werden.

  • Vorlagen für den schriftlichen Ausbildungsnachweis werden von der BLTK mit den beglaubigten Ausbildungsverträgen an den Ausbildungsbetrieb per Post versandt.

Folgen bei unvollständigen oder nicht geführten Ausbildungsnachweisen

Wird der Ausbildungsnachweis nicht ordnungsgemäß geführt, begeht der Auszubildende eine Vertragsverletzung. Außerdem riskiert er, zur Abschlussprüfung nicht zugelassen zu werden.

Mindestanforderungen im schriftlichen Ausbildungsnachweis

Es gelten folgende Mindestanforderungen:

Die Ausbildungsnachweise müssen mindestens stichwortartig den Inhalt der betrieblichen Ausbildung wiedergeben; die zeitliche Dauer der Tätigkeiten sollte aus dem Ausbildungsnachweis hervorgehen. Ausbildende oder Ausbilderin/Ausbilder überprüfen die Eintragungen in den Ausbildungsnachweisen und bestätigen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Eintragungen mit Datum und Unterschrift
[vergl. Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) für das Führen von Ausbildungsnachweisen]

Der Führung des Ausbildungsnachweises kommt auch eine besondere rechtliche Bedeutung zu: Es soll nachgewiesen werden, was tatsächlich gelernt wurde (vergl. Herkert/Töltl, Kommentierung Berufsbildungsgesetz, § 14  Abs. 2 BBiG Rn. 66).

Die sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung ist in der Ausbildungsverordnung für Tiermedizinische Fachangestellte [TFA], insbesondere im Ausbildungsrahmenplan gemäß § 5 der Ausbildungsverordnung, festgelegt.

Der Ausbildungsnachweis - Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung

Das ordnungsgemäße Führen des Ausbildungsnachweises ist Voraussetzung für eine Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 43 BBiG). Der von Ausbilder und Auszubildenden abgezeichnete Ausbildungsnachweis ist bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung vorzulegen.

Bei der Prüfungsanmeldung müssen Auszubildenden und Ausbildenden per Unterschrift bestätigen, dass die Ausbildungsnachweise ordnungsgemäß geführt und kontrolliert worden sind.

Bei falschen Angaben kann eine Zulassung nicht erteilt oder eine bereits ausgesprochene Zulassung widerrufen werden.