Mutterschutzgesetz (MuSchG)

Sozialer Arbeitsschutz

In der Berufswelt besitzt der soziale Arbeitsschutz einen besonderen Stellenwert und ist durch zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Richtlinien rechtlich verankert. Der soziale Arbeitsschutz soll Arbeitnehmer durch eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit vor Überlastungen und Gesundheitsschädigungen schützen. Auch werden insbesondere die Belange von besonders schutzbedürftigen Personengruppen berücksichtigt.

Unter den sozialen Arbeitsschutz fallen u.a. das Jugendarbeitsschutzgesetz, das Mutterschutzgesetz und das Arbeitszeitgesetz. Arbeitnehmer im Sinne dieser Gesetze sind Arbeiter, Angestellte und Auszubildende.

Diese Gesetze sind verbindlich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer!
Ihre Bestimmungen können auch im gegenseitigen Einvernehmen nicht außer Kraft gesetzt werden.

Das Mutterschutzgesetz

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Es gilt am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz.

Es regelt u.a.

  • arbeitszeitlicher Gesundheitsschutz (§ 3 - 8 MuSchG)
  • betrieblicher Gesundheitsschutz (§§ 9 - 15 MuSchG)
  • Kündigungsschutz (§ 17 MuSchG)
  • Leistungen nach MuSchuG (§§ 18 - 25 MuSchG)