Spezielle Fortbildungspflichten im Strahlenschutz

Besondere Voraussetzungen und Fortbildungsverpflichtungen bestehen bei Tätigkeit in den Bereichen Röntgen, Computertomographie, Szintigraphie und Strahlentherapie. 

Gemäß Strahlenschutzverordnung benötigen Sie für Tätigkeiten im Röntgen üblicherweise

  • als Tierärzt:innen die Fachkunde im Strahlenschutz
  • als Tiermedizinische Fachangestellte Kenntnisse im Strahlenschutz.

Diese Fachkunde bzw. Kenntnisse werden durch einen Grundkurs erworben, sofern sie nicht Bestandteil von  Studium / Ausbildung waren. Die Bayerische Landestierärztekammer muss den Erwerb der Fachkunde bzw. Kenntnisse im Strahlenschutz bescheinigen.

Aktualisierung ist alle 5 Jahre Pflicht

Die Fachkunde bzw. die Kenntnisse im Strahlenschutz müssen gemäß § 48 StrlSchV alle 5 Jahre aktualisiert werden. Hierzu werden entsprechende, von der zuständigen Stelle anerkannte Kurse zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz bzw. Kurse zur Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz angeboten. Die 5-Jahresfrist gilt ab dem Tag der Erstbescheinigung der Fachkunde / Kenntnisse im Strahlenschutz bzw. ab dem Tag des letzten Aktualisierungskurses.

Für Tätigkeiten in der Computertomographie benötigen Sie eine besondere Fachkunde.

Tierärzt:innen, die verschiedene Fachkunden besitzen (z. B. Projektionsradiographie und CT), müssen alle 5 Jahre ihre Fachkunde ebenfalls aktualisieren, jedoch nicht anwendungsspezifisch. Ein separater Aktualisierungskurs für die CT-Fachkunde ist nicht erforderlich.

Für Szintigraphie und Strahlentherapie gelten die Anforderungen der Strahlenschutzverordnung.

Ihre Ansprechpartner in der BLTK

Fachkunde im Strahlenschutz

Anerkennung Grundkurs, Fortbildungspflicht im Strahlenschutz
Telefon: 089 219908-13
E-Mail: fortbildung@bltk.de
Internet: bltk.de/tierarzt:innen/fortbildung/strahlenschutz