TFA - Zwischenprüfung

Startdatum: 20.03.2023
Ort: Berufsschulen für TFA

Die gemäß § 48 des Berufsbildungsgesetzes durchzuführende Zwischenprüfung für Tiermedizinische Fachangestellte findet voraussichtlich am Montag, dem 20.03.2023 für diejenigen Auszubildenden statt, die sich im 2. Ausbildungsjahr befinden.

Die Zwischenprüfung 2023 erfolgt auf Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Tiermedizinischen Fachangestellten. Die Zwischenprüfung findet an den jeweiligen Berufsschulen statt, in denen die Tiermedizinischen Fachangestellten unterrichtet werden. Die von der Kammer ausgearbeiteten Prüfungsfragen werden allen Berufsschulen in Bayern zugesandt, in denen Tiermedizinische Fachangestellte unterrichtet werden.

Der Zwischenprüfungstermin wird den Berufsschulen und den Ausbildern mitgeteilt. Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in den Anlagen 1 und 2 zur Ausbildungsverordnung für die ersten 18 Monate aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Die Zwischenprüfung ist schriftlich anhand praxisbezogener Fälle oder Aufgaben in höchstens 120 Minuten in den folgenden Prüfungsgebieten durchzuführen:

 

1. Durchführung von Hygienemaßnahmen

2. Schutzmaßnahmen vor Infektionskrankheiten und Tierseuchen

3. Erste Hilfe beim Menschen

4. Materialbeschaffung und -verwaltung

5. Information und Datenschutz.

 

Die Anmeldeunterlagen werden den Ausbildungsbetrieben zeitnah zugeschickt.

Meldeschluss für die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist der 01.03.2023.

 

Auszubildende mit verkürzter Ausbildungszeit können auf Antrag bereits im ersten Ausbildungsjahr an der Zwischenprüfung teilnehmen. Hierzu ist ein formloser schriftlicher Antrag der/des Auszubildenden erforderlich.

 

Eine Wiederholung der Zwischenprüfung ist für alle Teilnehmer ausgeschlossen.