Ihre Ansprechpartnerin:

 

Frau Röhlig

Tel. 089 219908-18

(Mo. - Fr. 9.30 - 12.00 Uhr)

E-Mail: tfa-ausbildung@bltk.de

 

Bayerische Landestierärztekammer
Bavariastraße 7 a
80336 München

Website: www.bltk.de

Kenntnisse im Strahlenschutz

Nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 in Verbindung mit § 146 Abs. 2 Nr. 5 StrlSchV ist Tiermedizinischen Fachangestellten / Tierarzthelfer(innen) bei der Anwendung von Röntgenstrahlen die technische Durchführung nur dann erlaubt, wenn sie die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz besitzen und unter der Aufsicht von Tierärztinnen/Tierärzten arbeiten, die die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz haben. 

Für den Nachweis der Kenntnisse im Strahlenschutz ist bei Tiermedizinischen Fachangestellten/Tierarzthelfer(innen) die erfolgreiche Teilnahme an einem 24stündigen Kurs zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz (Grundkurs) erforderlich. Diese Kenntnisse sind mindestens alle 5 Jahre zu aktualisieren.

Auszubildende zum/zur Tiermedizinischen Fachangestellten gemäß der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Tiermedizinischen Fachangestellten vom 22. August 2005 erhalten von der Bayerischen Landestierärztekammer mit Bestehen der Abschlussprüfung eine Bestätigung über den Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind: 

  • Der/die Auszubildende hat nachweislich regelmäßig am Unterricht zur Vermittlung der Ziele und Inhalte von "Röntgen- und Strahlenschutz durchführen" im Lernfeld "Bei der Diagnostik und der Therapie von Erkrankungen des Bewegungsapparates mitwirken sowie Röntgen- und Strahlenschutzmaßnahmen durchführen" mit einer Stundenzahl von 24 Stunden gemäß der Richtlinie im Strahlenschutz in der Tierheilkunde teilgenommen (Bestätigung durch die Berufsschule).
  • Die Ausbildungsstätte hat die Ausbildung im Röntgen und Strahlenschutz gemäß § 4 Nr. 12 der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Tiermedizinischen Fachangestellten gewährleistet (Bestätigung der/des verantwortlichen Ausbildenden).

Rechtsverbindliche Auskünfte zum Vollzug der Röntgenverordnung erteilen die zuständigen Gewerbeaufsichtsämter.

 

Termine: Grund- und Aktualisierungkurse im Strahlenschutz

Die Bundestierärztekammer führt eine Liste der bundesweit angebotenen Grund- und Aktualisierungskurse.