TFA Ausbildungsverträge: Änderung des BBiG zum 1. August 2022
In Deutschland tritt zum 1. August 2022 das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union in Kraft.
Dieses hat auch Auswirkungen auf das Berufsbildungsgesetz (BBiG), das die rechtliche Grundlage für die Ausbildungsverhältnisse in den Tierarztpraxen bildet.
Insbesondere wird § 11 BBiG „Vertragsniederschrift“ geändert und regelt nunmehr, dass folgende Inhalte zusätzlich verbindlich in einen schriftlichen Berufsausbildungsvertrag aufgenommen werden müssen:
- Zahlung und Höhe der Vergütung sowie deren Zusammensetzung, sofern sich die Vergütung aus verschiedenen Bestandteilen zusammensetzt.
- Vergütung oder Ausgleich von Überstunden
Die Bayerische Landestierärztekammer geht derzeit davon aus (Stand 02.08.2022), dass Berufsausbildungsverträge mit Vertragsabschluss ab dem 1. August 2022 diese zusätzlichen Angaben enthalten müssen.
Den Ausbildenden steht ab sofort ein auf die neue Rechtslage angepasster Muster-Ausbildungsvertrag zur Verfügung. Dieser enthält auch die gegebenenfalls erforderliche Anlage, falls sich die Ausbildungsvergütung aus verschiedenen Vergütungsbestandteilen zusammensetzt.
Den neuen Ausbildungsvertrag einschließlich der dazugehörigen Unterlagen können Sie, wie bisher, per E-Mail an roehlig@bltk.de anfordern.
Bereits abgeschlossene Berufsausbildungsverträge können mit einer „Ergänzung zum Berufsausbildungsvertrag gemäß § 11 BBiG“ der aktuellen Rechtslage angepasst werden. Ein Muster zum Download stellen wir in Kürze zur Verfügung.
Diese Information wird weiter aktualisiert. Bitte informieren Sie regelmäßig auf unserer Homepage!