Ihre Ansprechpartnerin:

 

Frau Röhlig

Tel. 089 219908-18

(Mo. - Fr. 9.30 - 12.00 Uhr)

E-Mail: tfa-ausbildung@bltk.de

 

Bayerische Landestierärztekammer
Bavariastraße 7 a
80336 München

Website: www.bltk.de

Ausbildungsvertrag

 

 

HINWEIS:

Vertragsmuster und Unterlagen zum Berufsausbildungsvertrag sowie Unterlagen und Informationen für Tierärztinnen und Tierärzte, die erstmalig ausbilden, erhalten Sie auf Anforderung bei der Geschäftsstelle telefonisch unter 089 / 219908-18 oder per E-Mail roehlig@bltk.de. Um zu gewährleisten, dass Ausbildende alle relevanten Unterlagen erhalten, werden diese Unterlagen nicht als Download angeboten.

Beginn des Ausbildungsverhältnisses - Frist beachten!

  • Berufsausbildungsverhältnisse, die regulär nach Ablauf der dreijährigen Ausbildungszeit mit der Sommerabschlussprüfung 2025 enden, müssen gemäß § 43 BBiG spätestens am 1. Oktober 2022 beginnen.
  • Sie sind unmittelbar nach Vertragsabschluss zu Eintragung bei der BLTK vorzulegen.
  • Zeitgleich muss auch die Anmeldung bei der zuständigen Berufsschule erfolgen und auf Anforderung nachgewiesen werden.
  • Später datierte oder eingehende Verträge können erst für die Winterabschlussprüfung 2025/2026 berücksichtigt werden.
  • Die gleiche Frist 1. Oktober 2022 gilt auch für den Beginn von Berufsausbildungsverhältnissen mit verkürzter Ausbildungsdauer für eine Zulassung zur Winterabschlussprüfung 2024/2025.

Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit - Frist beachten!

  • Auszubildende und Ausbildende können gemeinsam gemäß § 8 BBiG eine Verkürzung der Ausbildungszeit um sechs Monate beantragen.
  • Der Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit muss innerhalb des 1. Ausbildungsjahres bei der Kammergeschäftsstelle eingereicht werden (Beschluss des Berufsbildungsausschusses vom 17. Oktober 2012).
  • Beispiel:
    Bei Ausbildungsbeginn 1. September 2021 muss der Antrag spätestens am 31. August 2022 bei der Bayerischen Landestierärztekammer vorliegen.

 

 

Antrag auf Verkürzung der Ausbildungsdauer (PDF) zum Download