Ausbildungsvertrag
- Merkblatt: "Abschluss eines Ausbildungsvertrags" pdf
- Merkblatt "Datenschutzhinweise gemäß EU-Datenschutz-Grundverordnung" pdf
HINWEIS:
Vertragsmuster und Unterlagen zum Berufsausbildungsvertrag sowie Unterlagen und Informationen für Tierärztinnen und Tierärzte, die erstmalig ausbilden, erhalten Sie auf Anforderung bei der Geschäftsstelle telefonisch unter 089 / 219908-18 oder per E-Mail roehlig@bltk.de. Um zu gewährleisten, dass Ausbildende alle relevanten Unterlagen erhalten, werden diese Unterlagen nicht als Download angeboten.
FRIST 1. OKTOBER 2020 BEACHTEN: BEGINN DER AUSBILDUNGSVERHÄLTNISSE
Berufsausbildungsverhältnisse, die regulär nach Ablauf der dreijährigen Ausbildungszeit mit der Sommerabschlussprüfung 2023 enden, müssen gemäß § 43 BBiG spätestens am 1. Oktober 2020 beginnen. Sie sind unmittelbar nach Vertragsabschluss der Kammer zur Eintragung vorzulegen. Später datierte oder eingehende Verträge können erst für die Winterabschlussprüfung 2023/2024 berücksichtigt werden. Die gleiche Frist 1. Oktober 2020 gilt auch für den Beginn von Berufsausbildungsverhältnissen mit verkürzter Ausbildungsdauer für eine Zulassung zur Winterabschlussprüfung 2022/2023.