Ausbildungsvertrag
- Merkblatt: "Abschluss eines Ausbildungsvertrags" pdf
- Merkblatt "Datenschutzhinweise für Auszubildende und Ausbildende gemäß EU-Datenschutz-Grundverordnung" pdf
HINWEIS:
Vertragsmuster und Unterlagen zum Berufsausbildungsvertrag sowie Unterlagen und Informationen für Tierärztinnen und Tierärzte, die erstmalig ausbilden, erhalten Sie auf Anforderung bei der Geschäftsstelle telefonisch unter 089 / 219908-18 oder per E-Mail roehlig@bltk.de. Um zu gewährleisten, dass Ausbildende alle relevanten Unterlagen erhalten, werden diese Unterlagen nicht als Download angeboten.
Beginn des Ausbildungsverhältnisses - Frist beachten!
- Berufsausbildungsverhältnisse, die regulär nach Ablauf der dreijährigen Ausbildungszeit mit der Sommerabschlussprüfung 2025 enden, müssen gemäß § 43 BBiG spätestens am 1. Oktober 2022 beginnen.
- Sie sind unmittelbar nach Vertragsabschluss zu Eintragung bei der BLTK vorzulegen.
- Zeitgleich muss auch die Anmeldung bei der zuständigen Berufsschule erfolgen und auf Anforderung nachgewiesen werden.
- Später datierte oder eingehende Verträge können erst für die Winterabschlussprüfung 2025/2026 berücksichtigt werden.
- Die gleiche Frist 1. Oktober 2022 gilt auch für den Beginn von Berufsausbildungsverhältnissen mit verkürzter Ausbildungsdauer für eine Zulassung zur Winterabschlussprüfung 2024/2025.
Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit - Frist beachten!
- Auszubildende und Ausbildende können gemeinsam gemäß § 8 BBiG eine Verkürzung der Ausbildungszeit um sechs Monate beantragen.
- Der Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit muss innerhalb des 1. Ausbildungsjahres bei der Kammergeschäftsstelle eingereicht werden (Beschluss des Berufsbildungsausschusses vom 17. Oktober 2012).
- Beispiel:
Bei Ausbildungsbeginn 1. September 2021 muss der Antrag spätestens am 31. August 2022 bei der Bayerischen Landestierärztekammer vorliegen.
Antrag auf Verkürzung der Ausbildungsdauer (PDF) zum Download