Tiermedizinische Fachangestellte

Die Bayerische Landestierärztekammer ist zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung der Ausbildung zur Tiermedizinischen Fachangestellten in Bayern. Die Zuständigkeit ist im Berufsbildungsgesetz geregelt. Die Aufgaben der Kammer umfassen neben der Überprüfung und Eintragung der Ausbildungsverträge und der Organisation der Zwischen- und Abschlussprüfungen vor allem die Beratung und Betreuung der Parteien des Berufsausbildungsvertrages sowie die Überwachung der Ausbildungsverhältnisse.
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Aktuelle Informationen für Auszubildende und Ausbildende
Bayerisches Kultusministerium: Auszubildende sind grundsätzlich für "Home-Schooling" freizustellen

Berufsausbildung TFA: Neuer Muster-Ausbildungsvertrag ab 01.01.2020 bei der BLTK erhältlich
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