Alles Wichtige für Azubis, Ausbildende und Tierarztpraxen
Die Bayerische Landestierärztekammer ist zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung der Ausbildung zur Tiermedizinischen Fachangestellten in Bayern. Die Zuständigkeit ist im Berufsbildungsgesetz geregelt. Die Aufgaben der Kammer umfassen neben der Überprüfung und Eintragung der Ausbildungsverträge und der Organisation der Zwischen- und Abschlussprüfungen vor allem die Beratung und Betreuung der Parteien des Berufsausbildungsvertrages sowie die Überwachung der Ausbildungsverhältnisse.
Aktuelle Informationen
Januar 2024: Praktische Abschlussprüfung Winter 2023/2024
Der praktische Teil der Abschlussprüfung umfasst eine komplexe Prüfungsaufgabe, bei der der Prüfling nach einer angemessenen Vorbereitungszeit in…
März 2024: Zwischenprüfung für TFA
Die gemäß § 48 des Berufsbildungsgesetzes durchzuführende Zwischenprüfung für Tiermedizinische Fachangestellte findet voraussichtlich am 11. März 2024…
TFA: Können Sie die Bescheinigung "Kenntnisse im Strahlenschutz" erhalten?
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Auszubildende von der BLTK mit Bestehen der Abschlussprüfung eine Bestätigung über den Erwerb der…