Tierhalterbeschwerden - Schlichtung
Was können Sie als Tierhalter:in tun, wenn Sie das Gefühl haben, dass die Tierarztrechnung nicht stimmt oder Ihr Tier falsch behandelt wird bzw. wurde?
Das Wichtigste ist, dass Sie zunächst mit Ihrer Tierärztin bzw. Ihrem Tierarzt über die Behandlung sprechen und beiden Seiten die Möglichkeit geben, Missverständnisse auszuräumen. Falls dies erfolglos sein sollte, steht Ihnen selbstverständlich gegenüber Forderungen des Tierarztes/der Tierärztin der Rechtsweg offen. Aber: Eine gütliche Einigung ist die beste!
Schlichtungsstelle
In Bayern können sich Tierhalter:innen mit einer Beschwerde an den regional zuständigen Tierärztlichen Bezirksverband (TBV) wenden. Die TBVe vermitteln bei Streitigkeiten zwischen Tierärzt:in und Tierhalter:in.
Bitte beachten Sie:
Bei einer Beschwerde, die gegen eine tierärztliche Einrichtung gerichtet ist, die als GmbH oder sonstige sogenannte juristische Person des Zivilrechts geführt wird (z.B. eine Tierklinik-GmbH o.ä.), ist die BLTK als Standesvertretung aus gesetzlichen Gründen nicht zuständig, da sich berufsrechtliche Maßnahmen nur gegen natürliche Personen (Tierärzte, Tierärztinnen) richten können, nicht aber gegen juristische Personen.
Nur für den Fall, dass die Beschwerde gegen eine bestimmte Tierärztin als behandelnde Ärztin oder einen bestimmten Tierarzt als behandelnden Arzt geführt wird, wäre die Zuständigkeit des Tierärztlichen Bezirksverbandes (TBV) gegeben, in dessen Bezirk die Tierärztin oder der Tierarzt Mitglied ist.
Rechnungsprüfung
Im Auftrag eines Tierhalters/-in überprüfen die TBVe Rechnungen von Tierärzten daraufhin, ob sie ordnungsgemäß nach den Bestimmungen der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) erstellt worden sind. Die TBVe sind berechtigt, für derartige Rechnungsüberprüfungen Gebühren vom Tierhalter/-in zu verlangen.
Keine Gutachtenerstellung durch TBV
Die TBVe fungieren nicht als Gutachterstellen beim Vorwurf kunstfehlerhafter Behandlung oder bei Verstößen gegen die tierärztliche Sorgfaltspflicht. Sie überprüfen somit nicht die Notwendigkeit einer durchgeführten Therapie oder die Korrektheit einer Diagnose.
Hierüber kann der Tierhalter:in nur im Rahmen eines von ihm zu beauftragenden und zu finanzierenden Gutachtens Aufschluss erlangen.
Die Tierärztlichen Bezirksverbände (TBV) in Bayern
Die Bayerische Landstierärztekammer (BLTK) ist - zusammen mit den sieben Tierärztlichen Bezirksverbänden – die gesetzliche Berufsvertretung aller bayerischen Tierärztinnen und Tierärzte. Die Tierärztlichen Bezirksverbände (TBVe) sind für den Bereich jedes der sieben Regierungsbezirke in Bayern gebildet worden. Sie stehen unter der Aufsicht der Landestierärztekammer und der jeweiligen Regierung. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Sie haben u.a. die Aufgaben,
- die beruflichen Belange der Tierärztinnen und Tierärzte wahrzunehmen,
- die Erfüllung der tierärztlichen Berufspflichten zu überwachen,
- die tierärztliche Fortbildung zu fördern sowie
- in Streitfällen zwischen Tierärzten bzw. zwischen Tierarzt und Nichttierarzt vermittelnd einzugreifen.
- Die Tierärztlichen Bezirksverbände können bei Verstößen von Tierärzten gegen das tierärztliche Standesrecht Sanktionen verhängen, wie z.B. eine Ermahnung, eine Rüge oder eine Rüge mit Geldbuße.
- In schwerwiegenden Fällen können sie auch einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens vor den Berufsgerichten stellen.
- Sofern es sich im Interesse der tierärztlichen Versorgung eines Gebietes als notwendig erweist, haben die Tierärztlichen Bezirksverbände die Aufgabe einen Tierärztlichen Notfalldienst einzurichten.
Der/die Tierhalter:in hat jedoch gegen den TBV keinen Rechtsanspruch auf berufsrechtliches Einschreiten gegen einen bestimmten Tierarzt oder eine bestimmte Tierärztin.
Tierärztliche Bezirksverbände
TBV Oberbayern
Tierärztlicher Bezirksverband Oberbayern
Vorsitzender: Dr. Paul Münsterer
Implerstr. 55
81371 München
Telefon 089 296821 (Sprechzeiten Mittwoch 14-17 Uhr)
Telefax 089 28755828
E-Mail: info@tbv-obb.de

TBV Niederbayern
Tierärztlicher Bezirksverband Niederbayern
Vorsitzende: Dr. Gabriele Götz
Graben 54
94065 Waldkirchen
Telefon - Aktuell nur per E-Mail erreichbar -
E-Mail: tbvniederbayern@gmx.de

TBV Oberpfalz
Tierärztlicher Bezirksverband Oberpfalz
Vorsitzender: Tobias Guggenmos
Am Kalvarienberg 23
92274 Gebenbach
Telefon 09622 719391
E-Mail: info@tbv-oberpfalz.de
Bürozeiten der Geschäftsstelle:
Dienstag von 15.30 bis 17.00 Uhr, Freitag von 10.30 bis 12.00 Uhr
Außerhalb der Bürozeiten erreichen Sie uns per E-Mail oder sprechen Sie auf die Mailbox (Rückruf).

TBV Oberfranken
Tierärztlicher Bezirksverband Oberfranken
Vorsitzende: Dr. Anabel Mommer
c/o Tierärztliches Fachzentrum Bayreuth
Spitzwegstraße 55
95447 Bayreuth
Telefon 0151 53675998
E-Mail tbvoberfranken@gmx.de

TBV Mittelfranken
Tierärztlicher Bezirksverband Mittelfranken
Vorsitzende: Dr. Tanja Wagner
Schwabacher Str. 170
90763 Fürth
Telefon 0911 974-1482
E-Mail: Tierärztlicher Bezirksverband Mittelfranken - Kontakt (tbv-mfr.de)

TBV Unterfranken
Tierärztlicher Bezirksverband Unterfranken
Vorsitzende: Dr. Gudrun Hagmayer
Postfach 12 58
97748 Karlstadt
Telefon 09353 90393
Telefax 09353 90394
E-Mail: info@tbv-unterfranken.de

TBV Schwaben
Tierärztlicher Bezirksverband Schwaben
Vorsitzender: Dr. Georg Weinhart
Franz-Schmid-Str. 26
97616 Marktoberdorf
Telefon 0171 9360047
E-Mail: vorstand@tbv-schwaben.de
www.tbv-schwaben.de
