Bayerische Landestierärztekammer
Bavariastraße 7 a
80336 München

 

Telefon: 089 219908-0
Telefax: 089 219908-33

 

E-Mail: kontakt@bltk.de
Website: www.bltk.de

Tierhalterbeschwerden - Schlichtung

Was können Sie als Tierhalter:in tun, wenn Sie das Gefühl haben, dass die Tierarztrechnung nicht stimmt oder Ihr Tier falsch behandelt wird bzw. wurde?

Das Wichtigste ist, dass Sie zunächst mit Ihrer Tierärztin bzw. Ihrem Tierarzt über die Behandlung sprechen und beiden Seiten die Möglichkeit geben, Missverständnisse auszuräumen. Falls dies erfolglos sein sollte, steht Ihnen selbstverständlich gegenüber Forderungen des Tierarztes/der Tierärztin der Rechtsweg offen. Aber: Eine gütliche Einigung ist die beste!

 

 

Schlichtungsstelle

In Bayern können sich Tierhalter:innen mit einer Beschwerde an den regional zuständigen Tierärztlichen Bezirksverband (TBV) wenden. Die TBVe vermitteln bei Streitigkeiten zwischen Tierärzt:in und Tierhalter:in.

 

Bitte beachten Sie:

 

Bei einer Beschwerde, die gegen eine tierärztliche Einrichtung gerichtet ist, die als GmbH oder sonstige sogenannte juristische Person des Zivilrechts geführt wird (z.B. eine Tierklinik-GmbH o.ä.), ist die BLTK als Standesvertretung aus gesetzlichen Gründen nicht zuständig, da sich berufsrechtliche Maßnahmen nur gegen natürliche Personen (Tierärzte, Tierärztinnen) richten können, nicht aber gegen juristische Personen.

Nur für den Fall, dass die Beschwerde gegen eine bestimmte Tierärztin als behandelnde Ärztin oder einen bestimmten Tierarzt als behandelnden Arzt geführt wird, wäre die Zuständigkeit des Tierärztlichen Bezirksverbandes (TBV) gegeben, in dessen Bezirk die Tierärztin oder der Tierarzt Mitglied ist. 

 

 

Rechnungsprüfung

Im Auftrag eines Tierhalters/-in überprüfen die TBVe Rechnungen von Tierärzten daraufhin, ob sie ordnungsgemäß nach den Bestimmungen der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)  erstellt worden sind. Die TBVe sind berechtigt, für derartige Rechnungsüberprüfungen Gebühren vom Tierhalter/-in zu verlangen.

 

Keine Gutachtenerstellung durch TBV

Die TBVe fungieren nicht als Gutachterstellen beim Vorwurf kunstfehlerhafter Behandlung oder bei Verstößen gegen die tierärztliche Sorgfaltspflicht. Sie überprüfen somit nicht die Notwendigkeit einer durchgeführten Therapie oder die Korrektheit einer Diagnose.

Hierüber kann der Tierhalter:in nur im Rahmen eines von ihm zu beauftragenden und zu finanzierenden Gutachtens Aufschluss erlangen.

 

Die Tierärztlichen Bezirksverbände (TBV) in Bayern

Die Bayerische Landstierärztekammer (BLTK) ist  - zusammen mit den sieben Tierärztlichen Bezirksverbänden – die gesetzliche Berufsvertretung aller bayerischen Tierärztinnen und Tierärzte. Die Tierärztlichen Bezirksverbände (TBVe) sind für den Bereich jedes der sieben Regierungsbezirke in Bayern gebildet worden. Sie stehen unter der Aufsicht der Landestierärztekammer und der jeweiligen Regierung. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts.

 

Sie haben u.a. die Aufgaben,

  • die beruflichen Belange der Tierärztinnen und Tierärzte wahrzunehmen,
  • die Erfüllung der tierärztlichen Berufspflichten zu überwachen,
  • die tierärztliche Fortbildung zu fördern sowie
  • in Streitfällen zwischen Tierärzten bzw. zwischen Tierarzt und Nichttierarzt vermittelnd einzugreifen.
  • Die Tierärztlichen Bezirksverbände können bei Verstößen von Tierärzten gegen das tierärztliche Standesrecht Sanktionen verhängen, wie z.B. eine Ermahnung, eine Rüge oder eine Rüge mit Geldbuße.
  • In schwerwiegenden Fällen können sie auch einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens vor den Berufsgerichten stellen.
  • Sofern es sich im Interesse der tierärztlichen Versorgung eines Gebietes als notwendig erweist, haben die Tierärztlichen Bezirksverbände die Aufgabe einen Tierärztlichen Notfalldienst einzurichten.

 

Der/die Tierhalter:in hat jedoch gegen den TBV keinen Rechtsanspruch auf berufsrechtliches Einschreiten gegen einen bestimmten Tierarzt oder eine bestimmte Tierärztin.

Tierärztliche Bezirksverbände

TBV Oberbayern

Tierärztlicher Bezirksverband Oberbayern
Vorsitzende: Dr. Sue Chandraratne

Implerstr. 55

81371 München

 

Telefon 089 296821 (Sprechzeiten Mittwoch 14-17 Uhr)

Telefax 089 28755828

E-Mail: info@tbv-obb.de

www.tbv-obb.de

TBV Niederbayern


Tierärztlicher Bezirksverband Niederbayern
Vorsitzende: Dr. Gabriele Götz

Graben 54

94065 Waldkirchen

 

Telefon 08581 920150

E-Mail: tbvniederbayern@gmx.de

TBV Oberpfalz

Tierärztlicher Bezirksverband Oberpfalz
Vorsitzender: Tobias Guggenmos

Am Kalvarienberg 23
92274 Gebenbach

 

Telefon 09622 719391 

E-Mail: info@tbv-oberpfalz.de 

 

Bürozeiten der Geschäftsstelle:

Dienstag von 15.30 bis 17.00 Uhr, Freitag von 10.30 bis 12.00 Uhr

Außerhalb der Bürozeiten erreichen Sie uns per E-Mail oder sprechen Sie auf die Mailbox (Rückruf).

 

 

TBV Oberfranken

Tierärztlicher Bezirksverband Oberfranken
Vorsitzende: Dr. Anabel Mommer

c/o Tierärztliches Fachzentrum Bayreuth
Spitzwegstraße 55
95447 Bayreuth

 

Telefon 0160-120 88 22

E-Mail info@tbvoberfranken.de 

www.tbvoberfranken.de

TBV Mittelfranken

Tierärztlicher Bezirksverband Mittelfranken
Vorsitzende: Dr. Tanja Wagner

Schwabacher Str. 170

90763 Fürth

 

Telefon 0911 974-1482

E-Mail: Tierärztlicher Bezirksverband Mittelfranken - Kontakt (tbv-mfr.de)

www.tbv-mfr.de

TBV Unterfranken

Tierärztlicher Bezirksverband Unterfranken
Vorsitzende: Dr. Gudrun Hagmayer

Brunnenstr. 12

97535 Wasserlosen  

 

Telefon 0171 9662541

E-Mail: info@tbv-unterfranken.de

TBV Schwaben

Tierärztlicher Bezirksverband Schwaben
Vorsitzender: Dr. Georg Weinhart

Franz-Schmid-Str. 26
97616 Marktoberdorf

 

Telefon 0171 9360047 
E-Mail: vorstand@tbv-schwaben.de 
www.tbv-schwaben.de