Maul- und Klauenseuche (MKS)

Anläßlich des Ausbruchs der Maul -und Klauenseuche (MKS) bei Wasserbüffeln in Brandenburg im Januar 2025 informieren wir auf dieser Seite.

Der Schaden durch den MKS-Ausbruch im Jahr 2001 in Großbritannien belief sich nach unserer Kenntnis auf 12,6 Mrd Euro und es mussten 6,5 Mio Tiere getötet werden. Eine Verbreitung der MKS in Deutschland hat schwerwiegende und gesamtgesellschaftliche Folgen.

Insofern ist eine Zusammenarbeit der Tierärzteschaft mit den Tierhaltern essentiell und es sind alle Maßnahmen zu treffen und umzusetzen, einen Eintrag von MKS in bayerische Betriebe zu verhindern.

Wir bitten die Tierärzteschaft die Halter von Rindern, Büffeln, Schweinen, Schafen und Ziegen, Gehegewild (Hirsche, Rehe), Lamas und Alpakas entsprechend zu informieren.

Informationen zum Download

Aktuelles

aktualisiert 04.04.2025: Neuer Ausbruch in der Südslowakei bestätigt

In der Slowakei wurde ein neuer Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) in der Gemeinde Jurová im Bezirk Dunajská Streda in der Südslowakei bestätigt. Es handelt sich um den sechsten Ausbruch von MKS in der Slowakei. Um den Ausbruch herum wurde eine Sperrzone eingerichtet. Es handelt sich um einen Betrieb mit etwa 900 Bullen. Der Betrieb liegt in der Nähe eines der früheren Ausbrüche im Dorf Baka, wo bereits Rinder getötet wurden.


aktualisiert 03.04.2025: Grenzverkehr in Österreich an bestimmten Übergangsstellen zu Slowakei und Ungarn eingestellt

Aufgrund der sich in Ungarn und der Slowakei ausbreitenden Maul- und Klauenseuche wurden auch in Österreich – über Ersuchen der Gesundheitsbehörden – Maßnahmen ergriffen.


aktualisiert 31.03.2025: MKS breitet sich in der Westslowakei aus

Die Slowakei hat einen neuen Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) auf einem großen Rinderhof im westlichen Dorf Plavecký Stvrtok, etwa 30 Kilometer nordwestlich von Bratislava und unweit der österreichischen und tschechischen Grenze, festgestellt.

Das Unternehmen beherbergt auf dem betroffenen Standort rund 3.000 Kühe, 150 Färsen und 600 Kälber auf dem Gelände, weitere Viehzuchtbetriebe befinden sich in der Nähe in Malacky, Stupava und Suchohrad. Der Ausbruch ist der fünfte bestätigte Fall von Maul- und Klauenseuche in der Slowakei in den letzten Wochen, nach Infektionen in den Dörfern Medvedov, Narad, Baka (21. März) und Lúc na Ostrove (25. März) – nur 10 bis 20 Kilometer von der ungarischen Grenze entfernt.


aktualisiert 25.03.2025: MKS-Ausbruch in der Slowakei in der Nähe der ungarischen Grenze

Am Freitag, den 21. März 2025, meldete die Slowakei die Bestätigung von MKS-Ausbrüchen in Betrieben in der Nähe der ungarischen Grenze. Die Kommission wird in Kürze Sofortmaßnahmen ergreifen. Das EU-Veterinärnotfallteam ist bereit, unverzüglich entsandt zu werden, um maßgeschneiderte Unterstützung zu leisten. 

Eine Chronologie der wichtigsten Ereignisse und Maßnahmen der Kommission wurde erstellt und wird auf der Internetseite der Europäischen Kommission regelmäßig aktualisiert.


06.03.2025: MKS-Ausbruch in Ungarn bei einem Milchviehbetrieb mit rund 1.400 Tieren am 06.03.2025 amtlich bestätigt

Am 7. März 2025 informierten die ungarischen Veterinärbehörden, dass im ungarischen Bundesland Győr-Moson-Sopron ein Ausbruch der Maul- und Klauenseuche bestätigt wurde. Es handelt sich um einen Milchrinderbetrieb in der Nähe von Györ, auf dem bei Tieren klinische Symptome festgestellt wurden. Die Maßnahmen der ungarischen Veterinärbehörde sind im Gange, eine Schutz- und Überwachungszone wurde eingerichtet. Die epidemiologischen Untersuchungen laufen, bislang liegen keine Informationen über Kontaktbetriebe in Bayern vor.

Parallel dazu hat das StMUV eine Auswertung aller Verbringungen empfänglicher Tiere aus dem relevanten Gebiet nach Bayern in Auftrag gegeben. 

Halter empfänglicher Tierarten haben allgemeine Biosicherheitsmaßnahmen (saubere Stallkleidung, Quarantäne, Reinigung und Desinfektion von Transportmitteln, Zutritt für Betriebsfremde zu Stallhaltungen verhindern, etc.) einzuhalten und bei Symptomen oder bei Verdacht unverzüglich den Hoftierarzt oder das Veterinäramt zu informieren.

Tierhalter

  • Tierhalter sind nach Art. 10 der VO (EU) 2016/429 verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass Tierseuchen weder in noch aus dem  Bestand ein- oder verschleppt werden.
  • Tierhalter müssen auch Vorbereitungen zur Umsetzung von Maßnahmen treffen, die beim Ausbruch einer Tierseuche nach den für die Tierseuche maßgeblichen Rechtsvorschriften durchzuführen sind.
  • Tierhalter haben sich im Hinblick auf die Übertragbarkeit anzeigepflichtiger Tierseuchen bei den von ihm gehaltenen Tieren sachkundig zu machen, d.h. insbesondere die Einhaltung von betriebsspezifischen Biosicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten. Hier verweisen wir auf die Empfehlung des BMEL für hygienische Anforderungen an das Halten von Wiederkäuern bzw. die Unterlagen zur Biosicherheit bei Schweinehaltungen auf der Internetseite des LGL.
  • Tierhalter sind nach Art. 24 der VO (EU) 2016/429 verpflichtet, den Gesundheitszustand ihrer Tiere zu beobachten. Im Falle des Verdachtes auf eine anzeigepflichtige Tierseuche ist der Tierhalter gem. § 3 des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen verpflichtet, die zuständige Behörde (Veterinäramt) unverzüglich zu informieren.
  • Die Pflicht zur Anzeige haben auch Vertreter des Tierhalters, Hirten, Schäfer, Schweizer, Senner, Transporteure, Untersuchungs- und  Forschungseinrichtungen sowie alle Personen die sich mit der Ausübung der Tierheilkunde, der künstlichen Besamung, der Leistungsprüfung in der tierischen Erzeugung beschäftigen und Tierärzte.

Tierärzteschaft

Tierärzte sind nach  § 2  Berufsordnung verpflichtet den Beruf gewissenhaft auszuüben und sich über die für die Berufsausübung geltenden Vorschriften zu unterrichten und sie zu beachten. Hierzu zählen hygienische Grundregeln für Bestandsbesuche  (Leitfaden für Tierärzte im Tierseuchenkrisenfall) und diagnostische Ausschluss- und Abklärungsuntersuchungen

Ein Verdacht ist unverzüglich der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde/Veterinäramt anzuzeigen.

Eine Übersicht des FLI mit möglichen MKS-Differenzialdiagnosen steht zum Download bereit.

Mehr zum Thema

Aktuelle Informationen des FLI zur MKS und  zum Krankheitsbild

https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/maul-und-klauenseuche/

https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00036374/Maul-undKlauenseuche_Steckbrief_2021-03-16-bf.pdf

https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00030336/Flyer-MKS_FLI-BVL_2020-06-02_bf.pdf

Internationale Informationen zur MKS

https://www.msdvetmanual.com/infectious-diseases/foot-and-mouth-disease/foot-and-mouth-disease-in-animals#Clinical-Findings_v23374862

  • European Commission for the Control of Foot-and-Mouth-disease (EuFMD-Schulungsprogramm mit zahlreichen Videos)
    https://eufmdlearning.works/

 

LGL

https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/maul_klauenseuche/index.htm

BMEL

https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tiergesundheit/empfehlungen-hygiene.html

https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/ASP-Landwirte.pdf?__blob=publicationFile&v=8

DVG-Desinfektionsmittelliste für den Tierhaltungsbereich

https://www.desinfektion-dvg.de/index.php?id=2150

Weitere

https://www.tknds.de/wp-content/uploads/2019/02/LeitfadenBiosicherheit_ZWEITEAUFLAGE_mitAnlagen.pdf

https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/tierseuchenbekampfung/leitfaden_tierarztliches_fachpersonal/leitfaden-fuer-tieraerztliches-fachpersonal-beim-einsatz-im-tierseuchenkrisenfall-21668.html

https://www.gesunde-nutztiere.ch/de/leitfaden-biosicherheit/?oid=90&lang=de

Bilder zum Erscheinungsbild MKS

https://www.dahme-spreewald.de/media_fast/595/MKS-Bilder-MB-Tierhalter.pdf