
Maul- und Klauenseuche (MKS)
Anläßlich des Ausbruchs der Maul -und Klauenseuche (MKS) bei Wasserbüffeln in Brandenburg im Januar 2025 informieren wir auf dieser Seite.
Der Schaden durch den MKS-Ausbruch im Jahr 2001 in Großbritannien belief sich nach unserer Kenntnis auf 12,6 Mrd Euro und es mussten 6,5 Mio Tiere getötet werden. Eine Verbreitung der MKS in Deutschland hat schwerwiegende und gesamtgesellschaftliche Folgen.
Insofern ist eine Zusammenarbeit der Tierärzteschaft mit den Tierhaltern essentiell und es sind alle Maßnahmen zu treffen und umzusetzen, einen Eintrag von MKS in bayerische Betriebe zu verhindern.
Wir bitten die Tierärzteschaft die Halter von Rindern, Büffeln, Schweinen, Schafen und Ziegen, Gehegewild (Hirsche, Rehe), Lamas und Alpakas entsprechend zu informieren.
MKS-Ausbruch in Ungarn bei einem Milchviehbetrieb mit rund 1.400 Tieren am 06.03.2025 amtlich bestätigt
Am 7. März 2025 informierten die ungarischen Veterinärbehörden, dass im ungarischen Bundesland Győr-Moson-Sopron ein Ausbruch der Maul- und Klauenseuche bestätigt wurde. Es handelt sich um einen Milchrinderbetrieb in der Nähe von Györ, auf dem bei Tieren klinische Symptome festgestellt wurden. Die Maßnahmen der ungarischen Veterinärbehörde sind im Gange, eine Schutz- und Überwachungszone wurde eingerichtet. Die epidemiologischen Untersuchungen laufen, bislang liegen keine Informationen über Kontaktbetriebe in Bayern vor.
Parallel dazu hat das StMUV eine Auswertung aller Verbringungen empfänglicher Tiere aus dem relevanten Gebiet nach Bayern in Auftrag gegeben.
Halter empfänglicher Tierarten haben allgemeine Biosicherheitsmaßnahmen (saubere Stallkleidung, Quarantäne, Reinigung und Desinfektion von Transportmitteln, Zutritt für Betriebsfremde zu Stallhaltungen verhindern, etc.) einzuhalten und bei Symptomen oder bei Verdacht unverzüglich den Hoftierarzt oder das Veterinäramt zu informieren.
Tierhalter
- Tierhalter sind nach Art. 10 der VO (EU) 2016/429 verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass Tierseuchen weder in noch aus dem Bestand ein- oder verschleppt werden.
- Tierhalter müssen auch Vorbereitungen zur Umsetzung von Maßnahmen treffen, die beim Ausbruch einer Tierseuche nach den für die Tierseuche maßgeblichen Rechtsvorschriften durchzuführen sind.
- Tierhalter haben sich im Hinblick auf die Übertragbarkeit anzeigepflichtiger Tierseuchen bei den von ihm gehaltenen Tieren sachkundig zu machen, d.h. insbesondere die Einhaltung von betriebsspezifischen Biosicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten. Hier verweisen wir auf die Empfehlung des BMEL für hygienische Anforderungen an das Halten von Wiederkäuern bzw. die Unterlagen zur Biosicherheit bei Schweinehaltungen auf der Internetseite des LGL.
- Tierhalter sind nach Art. 24 der VO (EU) 2016/429 verpflichtet, den Gesundheitszustand ihrer Tiere zu beobachten. Im Falle des Verdachtes auf eine anzeigepflichtige Tierseuche ist der Tierhalter gem. § 3 des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen verpflichtet, die zuständige Behörde (Veterinäramt) unverzüglich zu informieren.
- Die Pflicht zur Anzeige haben auch Vertreter des Tierhalters, Hirten, Schäfer, Schweizer, Senner, Transporteure, Untersuchungs- und Forschungseinrichtungen sowie alle Personen die sich mit der Ausübung der Tierheilkunde, der künstlichen Besamung, der Leistungsprüfung in der tierischen Erzeugung beschäftigen und Tierärzte.
Tierärzteschaft
Tierärzte sind nach § 2 Berufsordnung verpflichtet den Beruf gewissenhaft auszuüben und sich über die für die Berufsausübung geltenden Vorschriften zu unterrichten und sie zu beachten. Hierzu zählen hygienische Grundregeln für Bestandsbesuche (Leitfaden für Tierärzte im Tierseuchenkrisenfall) und diagnostische Ausschluss- und Abklärungsuntersuchungen
Ein Verdacht ist unverzüglich der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde/Veterinäramt anzuzeigen.
Eine Übersicht des FLI mit möglichen MKS-Differenzialdiagnosen steht zum Download bereit.
Aktuelle Informationen des FLI zur MKS und zum Krankheitsbild
https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/maul-und-klauenseuche/
Internationale Informationen zur MKS
- European Commission for the Control of Foot-and-Mouth-disease (EuFMD-Schulungsprogramm mit zahlreichen Videos)
https://eufmdlearning.works/
LGL
BMEL
https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tiergesundheit/empfehlungen-hygiene.html
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/ASP-Landwirte.pdf?__blob=publicationFile&v=8
DVG-Desinfektionsmittelliste für den Tierhaltungsbereich
https://www.desinfektion-dvg.de/index.php?id=2150
Weitere
https://www.tknds.de/wp-content/uploads/2019/02/LeitfadenBiosicherheit_ZWEITEAUFLAGE_mitAnlagen.pdf
https://www.gesunde-nutztiere.ch/de/leitfaden-biosicherheit/?oid=90&lang=de
Bilder zum Erscheinungsbild MKS
https://www.dahme-spreewald.de/media_fast/595/MKS-Bilder-MB-Tierhalter.pdf