
Blauzungenkrankheit (BTV 3)
BTV 3 – Impfung
Update 07.03.2025
StMUV: BTV 3 – Impfung weiterhin mit „gestatteten“ Impfstoffen möglich
Mit Schreiben vom 7. März 2025 hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Referat 46 – Tierseuchen, darüber informiert, dass die angekündigte „Zweite Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit“ veröffentlicht wurde und am Samstag, den 8. März 2025 in Kraft getreten ist. Somit dürfen die „gestatteten“ Impfstoffe gegen BTV 3 vorläufig weiter angewendet werden
BGBl. 2025 I Nr. 76 (Link: https://www.recht.bund.de/eli/bund/BGBl-1/2025/76)
Information des Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz vom 27.02.2025
Zulassung der Impfstoffe Syvazul BTV-3 und Bluevac-3
Die Zulassung der Impfstoffe Syvazul BTV-3 und Bluevac-3 ist im EU-Tierarzneimittelregister (Union Register of veterinary medicinal products) veröffentlicht worden:
- Syvazul BTV-3 Authorisation: https://ec.europa.eu/health/documents/community-register/html/v332.htm
- Bluevac-3 Authorisation: https://ec.europa.eu/health/documents/community-register/html/v331.htm
Es ist davon auszugehen, dass die angestrebte dezentrale Zulassung des Impfstoffes BULTAVO 3 (Boehringer) kurzfristig nicht erfolgen wird. Nach der geltenden BTV-3-Impfgestattungsverordnung dürfen insoweit nur noch die nunmehr zugelassenen BTV-3-Impfstoffe Syvazul BTV 3 und Bluevac-3 entsprechend ihrer Zulassung angewendet werden. Boehringer liefert seinen BTV-3-Impfstoff aufgrund der Zulassung der o. g. Impfstoffe seit dem 26. Februar 2025 auch nicht mehr aus. Ebenfalls möglich ist eine Anwendung des in Tschechien zugelassenen Impfstoffes BioBos BTV 3 nach Artikel 113 (5) der VO (EU) 2019/6, falls die bisher zugelassenen Impfstoffe nicht verfügbar sind.
Aufgrund des derzeit nicht absehbaren Zeitraums bis zu einer bedarfsgerechten Marktbelieferung mit zulassungskonformen Impfdosen in Deutschland, erarbeitet das BMEL derzeit einen Verordnungsentwurf (Eilverordnung) für die zeitnahe Änderung der geltenden BTV-3-Impfgestattungsverordnung, der die weitere Impfung mit den in der geltenden BTV-3-Impfgestattungsverordnung genannten BTV-3-Impfstoffen für einen befristeten Zeitraum von 6 Monaten ermöglichen soll; eine verkürzte Länder- und Verbändeanhörung wurde angekündigt. Ein konkreter Zeitpunkt der Verkündigung kann noch nicht genannt werden.
Zuschuss zur Impfung gegen die Blauzungenkrankheit bei Rindern, Schafen, Ziegen und Neuweltkameliden
Januar 2025 - Information der Bayerischen Tierseuchenkasse
Die BLTK begrüßt, dass nun als Nachweis über die Impfung auch eine vom Tierarzt unterschriebene Impfliste (Ausdruck HIT-Datenbank) aufgenommen wurde.
Blauzungenkrankheit - Impfung gegen BTV-3
Schreiben des StMUV vom 14.06.2024
Das Bayerische Staatsministeriium für Umwelt und Verbraucherschutz weist mit Schreiben vom 14.06.2024 auf das BTV-Geschehen hin und wirbt um den Einsatz der verfügbaren BTV-3 Impfstoffe, da die Erfahrungen aus den bisherigen Blauzungengeschehen in Deutschland eindrucksvoll gezeigt haben, dass die Impfung ein nachhaltig wirksames Instrument für die erfolgreiche Bekämpfung der Blauzungenkrankheit ist.
Das BTV-3 Geschehen breitet sich in Deutschland weiterhin aus. Bislang sind insgesamt rund 100 Fälle in den Bundesländern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz aufgetreten. Aufgrund des am 13.06.2024 gemeldeten Ausbruchs im Oberbergischen Kreis in Nordrhein-Westfalen ist das Geschehen bis auf ca. 160 km an Bayern herangerückt. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Ausbreitungstendenz und der ausgeprägten klinischen Symptomatik bei infizierten Tieren, mit massivem Milchleistungsrückgang und einer Todesrate von bis zu 30 % bei Schafen, waren sich Bund und Länder darüber einig, die Anwendung von BTV-3 Impfstoffen schnellstmöglich durch eine Eilverordnung zu gestatten, was mit der Veröffentlichung der BTV-3 Impfgestattungsverordnung erreicht wurde. Das StMUV hat seinerseits bereits die Kreisverwaltungsbehörden angewiesen, die für die Impfung erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Das StMUV teilt weiter mit, dass die BTSK für genehmigte Impfungen gegen BTV-3 eine Beihilfe in Höhe von 1,00 € pro Impfung gewährt. Bayern gilt weiterhin als seuchenfrei in Bezug auf die Blauzungenkrankheit. Im Falle einer weiteren Ausbreitung des Seuchengeschehens, kann allerdings die Einrichtung weiträumiger BT-Restriktionszonen in Bayern erforderlich werden, die mit Verbringungsbeschränkungen für empfängliche Tiere einhergehen. Das EU-Recht sieht vor, dass gegen BTV geimpfte Tiere grundsätzlich aus BT-Restriktionszonen in freie Gebiete verbracht werden können. Derzeit klärt das BMEL mit der EU-Kommission, ob diese Regelung auch im vorliegenden Fall gelte.