Antibiotikaminimierungskonzept
Mit in Kraft treten der EU-Tierarzneimittel-Verordnung und des Tierarzneimittelgesetz im Januar 2022 haben sich weitreichende Änderungen im nationalen Antibiotikaminimierungskonzept ergeben.
Antibiotikadatenmeldung in Bayern – Was ist wichtig? Hilfestellungen für Tierärztinnen und Tierärzte sowie Tierhaltende
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bietet Informationen für Tierärztinnen und Tierärzte sowie Tierhalter zum Antibiotikaminimierungsgesetz unter https://www.antibiotika-tierhaltung.bayern.de/. Diese Informationen werden regelmäßig ergänzt und erneuert.
Kennzahlen für das Erfassungsjahr 2023/II veröffentlicht - Meldepflichten der Tierärzte beachten!
Das Referat Tierarzneimittel des StMUV informierte die BLTK am 06.03.2024 zur Meldung von Antibiotikaanwendungsdaten durch Tierärztinnen und Tierärzte.
"Im Februar wurden die Kennzahlen der bundesweiten betrieblichen Therapiehäufigkeiten veröffentlicht, erstmalig auch für die neuen Nutzungsarten (siehe hierzu Website des BVL).
Den Kennzahlen zugrunde liegen u. a. die durch die Tierärzte getätigten Antibiotikameldungen. Mit Mail vom 11.10.2023 haben wir die BLTK auf die Meldepflichten der Tierärzte hingewiesen und auch darauf, dass es mittlerweile allen betroffenen Tierärztinnen und Tierärzten möglich sein sollte, ihrer Meldepflicht für das Erfassungshalbjahr 2023/II vollumfänglich nachzukommen.
Um eine kontinuierliche Verbesserung zu erreichen, werden die Veterinärbehörden in 2024 verstärkt fehlenden bzw. fehlerhaften Meldungen nachgehen, bei Bedarf auch vor Ort um ggf. Probleme bei der Erfassung zu identifizieren und die Hilfestellungen entsprechend anpassen zu können.
Nähere Informationen und Hilfestellungen zur Antibiotikadatenerfassung finden Tierärztinnen und Tierärzte auf der Website www.antibiotika-tierhaltung.bayern.de. Für Fragestellungen zur Dateneingabe steht der Tierärzteschaft in Bayern zudem eine Service-Hotline (Rufnummer: 09131 6808 7777) zur Verfügung."
Die BLTK bittet um Beachtung des Schreibens und weist vorsorglich darauf hin, dass ein Verstoß gegen die Pflichten des § 56 TAMG eine Ordnungswidrigkeit nach § 89 Abs. 2 Nr. 11 TAMG darstellen kann und ein Bußgeld bis zu 30.000 € zur Folge haben kann.
Newsticker Antibiotika-Meldungen des BVL
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebenmittelsicherheit (BVL) bietet seit Januar 2024 unter bvl.bund.de/tam-antibiotika-news aktuelle Informationen und Neuigkeiten zu den Antibiotika-Abgabemengen, den Therapiehäufigkeiten und zu den Meldungen tierärztlich angewendeter und verschriebener Antibiotikamengen. Auch Antworten des BVL auf aktuelle Fragen aus der Tierärzteschaft können Sie dort nachlesen!
Meldepflicht von Antibiotikaanwendungsdaten durch Tierärzte (TAMG)
Das Referat Tierarzneimittel des StMUV informierte am 11.10.2023 zur Meldung von Antibiotikaanwendungsdaten durch Tierärztinnen und Tierärzte ab dem Erfassungshalbjahr 2023/II.
"Die erste Stufe der Meldung von Antibiotikaanwendungsdaten durch Tierärztinnen und Tierärzte ist im Januar 2023 angelaufen.
Die Meldungen für das erste Erfassungshalbjahr 2023/I haben die Tierärzteschaft teilweise vor große Herausforderungen gestellt. Mittlerweile wurden jedoch die technischen Voraussetzungen geschaffen (z.B. Schnittstellen zu Praxis-Software-Programmen), damit der Meldepflicht mit möglichst wenig Zusatzaufwand nachgekommen werden kann. Zudem besteht u.a. die Möglichkeit, die Daten direkt in die HIT-Datenbank einzutragen.
Tierärztinnen und Tierärzte, die die angebotenen technischen Lösungen nicht in Anspruch nehmen, können Dritte (z.B. Privatpersonen oder entsprechende Dienstleister) mit der Übermittlung ihrer Daten beauftragen.
Es sollte somit allen betroffenen Tierärztinnen und Tierärzten möglich sein, ihrer Meldepflicht für das Erfassungshalbjahr 2023/II vollumfänglich nachzukommen. Dies wurde auch an die nachgeordneten Behörden kommuniziert.
Nähere Informationen und Hilfestellungen zur Antibiotikadatenerfassung finden Tierärztinnen und Tierärzte auf der Website https://www.antibiotika-tierhaltung.bayern.de
Für Fragestellungen zur Dateneingabe steht der Tierärzteschaft in Bayern zudem eine Service-Hotline (Rufnummer: 09131 6808 7777; Sprechzeiten: Mo – Do: 9:30 – 14:30 Uhr, Fr: 9:30 – 12:00 Uhr) zur Verfügung.
Das StMUV weist eindringlich darauf hin, dass es sich bei der halbjährlichen Meldung um eine gesetzliche Verpflichtung handelt, deren Nichterfüllung mit einer Geldbuße belegt werden kann."