Bei Rückfragen organisatorischer Art wenden Sie sich bitte an 

Frau Petra Beyer
Tel. 089 219908-20

E-Mail: beyer@bltk.de

 

Bei Rückfragen zur WBO wenden Sie sich bitte an

Frau Dr. Gerlinde Bauer
Tel. 089 219908-15 

(Mo. - Do. 9.00 - 13.00 Uhr)

E-Mail: bauer@bltk.de

 

Bayerische Landestierärztekammer
Bavariastraße 7 a
80336 München

Website: www.bltk.de

WEITERBILDUNGSORDNUNG FÜR DIE TIERÄRZTE IN BAYERN

vom 28. November 2019, in Kraft getreten am 1. März 2020 (Beilage zum DTBl. März 2020)

 

inkl. zugehöriger Richtlinien und Dokumentationsbögen

 

Wichtiger Hinweis: Bitte Anzeigepflicht vor Beginn der Weiterbildung beachten!

Möglichkeit der Stellungnahme zu geplanten Änderungen

Vor dem Erlass oder der Änderung von Regelungen, die die Ausübung des tierärztlichen Berufes beschränken, ist gemäß Art. 2 Abs. 5 HKaG i.V.m. Art. 8 der Richtlinie (EU) 218/958 die Öffentlichkeit zu beteiligen. 

 

Derzeit sind keine Änderungen der WBO 2019 und/oder der zugehörigen Richtlinien geplant.

Aktuelles - Änderung der WBO zum 01.07.2023

Am 01.07.2023 ist eine am 16.05.2023 von den Delegierten der BLTK erlassene Änderung der WBO 2019  in Kraft getreten (vgl. DTBl. 7/2023, S. 894 f.).

 

In § 7 WBO wurde ein neuer Absatz 3 aufgenommen, welcher insbesondere die Möglichkeiten der Ermächtigung von Teilzeitkräften zur Weiterbildung regelt. 

 

Änderung der WBO vom 16.05.2023

FAQ

Welche WBO trifft auf mich zu?

Beginn der Weiterbildung ab 01. März 2020

Diese WBO und die zugehörigen Richtlinien von 28. November 2019 sind bindend für alle Tierärztinnen und Tierärzte, die ihre Weiterbildung ab dem 1. März 2020 beginnen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch

  • die neue Anzeigepflicht vor Beginn der Weiterbildung gem. § 5 Abs. 1 WBO
    (> Formular_Anzeige der Weiterbildung.pdf)  und
  • die Dokumentationspflichten gemäß § 6 WBO. Die fachspezifischen Dokumentationsbögen hierfür sind bei den einzelnen Weiterbildungsgängen eingestellt.

 

Beginn der Weiterbildung vor 01. März 2020

Wenn Sie Ihre Weiterbildung vor dem 1. März 2020 begonnen haben, können Sie diese nach den vorher gültigen Bestimmungen der Anlagen zur WBO 2003 und der zugehörigen Leistungskataloge in den jeweils gültigen Fassungen abschließen. Die diesbezüglich zu beachtenden Übergangsfristen finden Sie bei den entsprechenden oder Nachfolge-Weiterbildungsgängen der WBO 2019. Sie brauchen die Weiterbildung in diesem Fall nicht rückwirkend anzuzeigen. Näheres hierzu finden Sie jeweils in den Abschnitten VI („Übergangsbestimmungen“) der Weiterbildungsgänge.


Ein „Mischen“ zwischen alten und neuen Weiterbildungsgängen und Richtlinien bzw. Leistungskatalogen ist nicht möglich.

 

Wechsel zur WBO 2019

Wenn Sie Ihre Weiterbildung vor dem 1. März 2020 begonnen haben und zu den neuen Bestimmungen der Anlagen und Richtlinien zur WBO 2019 wechseln möchten, setzen Sie sich bitte mit der BLTK in Verbindung. Ab dem Wechsel auf die neue WBO gelten für Sie auch die Dokumentationspflichten gemäß § 6 der neuen WBO.

Anzeige der Weiterbildung

Die WBO 2019 sieht vor, dass die Weiterbildung grundsätzlich vor Beginn bei der BLTK anzuzeigen ist.

 

Das entsprechende Formular finden Sie hier:

> Formular "Anzeige der Weiterbildung".pdf

 

Wenn Sie die Weiterbildung vor dem 01.03.2020 begonnen haben und nach den Bestimmungen der WBO 2003 zu Ende führen, brauchen Sie diese nicht anzumelden. Nur, wenn Sie auf die WBO 2019 wechseln möchten, senden Sie uns bitte das Anzeigeformular mit einem entsprechenden Hinweis bei "Anmerkungen".

Die WBO 2019