Geplante Änderung der Weiterbildungsordnung (WBO) 2019 und/oder der zugehörigen Richtlinien
Vor dem Erlass oder der Änderung von Regelungen, die die Ausübung des tierärztlichen Berufes beschränken, ist gemäß Art. 2 Abs. 5 HKaG i.V.m. Art. 8 der Richtlinie (EU) 218/958 die Öffentlichkeit zu beteiligen.
Derzeit sind keine Änderungen der WBO 2019 und/oder der zugehörigen Richtlinien geplant.